Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Bau- und Vergabeausschuss des Stadtrats Mendig nimmt die Ausführungen der Eigentümer der Wohnanlage im Bereich des Bebauungsplans „Ober den fünf Morgen“ zur Kenntnis.

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegt für folgende Person vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat:

Hans Peter Ammel

 

Der Eigentümer der Wohnanlage im Bereich des Bebauungsplans „Ober den fünf Morgen“ hat bei der Stadt Mendig einen Antrag gestellt, um seine Entwicklungsabsichten der Wohnanlage in einer öffentlichen Sitzung dem Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig vorzustellen.

 

Der Eigentümer wird seine Entwicklungsabsichten in der Sitzung vorstellen und anhand der beigefügten Planunterlagen erläutern.