Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Einfamilienhauses in Rieden, Dornheck, Flur: 6, Flurstück: 81 wird gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 30 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ./.
Zustimmungen 7
Ablehnungen 4
Stimmenenthaltungen 2
Ausschließungsgründe
nach § 22 GemO liegt für folgende Person vor, so dass diese an der Beratung und
Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat:
Alexander Reuter
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Rieden, Dornheck, Flur: 6, Flurstück 81 vor.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Dornheck/Schweinsgraben“.
Der Bauherr beabsichtigt von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes abzuweichen:
- Das Bauvorhaben soll mit einem begrünten Flachdach errichtet werden. Laut Bebauungsplan sind nur Gebäude mit Sattel- und Walmdächern zulässig
- Die Oberkante Kellergeschossdecke soll um 0,55 m überschritten werden. Der Bebauungsplan legt hangseitig der Straße fest, dass die Oberkante Kellergeschossdecke maximal 0,30 m über gewachsenem Gelände in Gebäudemitte gemessen sein darf.