Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Einfamilienhauses in Rieden, Dornheck, Flur: 6, Flurstück: 81 wird gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 30 BauGB erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                         ./.          

Zustimmungen                 7            

Ablehnungen                                   4            

Stimmenenthaltungen  2            

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegt für folgende Person vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat:

 

Alexander Reuter

 

Sachverhalt:

Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Rieden, Dornheck, Flur: 6, Flurstück 81 vor.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Dornheck/Schweinsgraben“.

 

Der Bauherr beabsichtigt von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes abzuweichen:

 

-       Das Bauvorhaben soll mit einem begrünten Flachdach errichtet werden. Laut Bebauungsplan sind nur Gebäude mit Sattel- und Walmdächern zulässig

 

-       Die Oberkante Kellergeschossdecke soll um 0,55 m überschritten werden. Der Bebauungsplan legt hangseitig der Straße fest, dass die Oberkante Kellergeschossdecke maximal 0,30 m über gewachsenem Gelände in Gebäudemitte gemessen sein darf.