Sitzung: 27.10.2021 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss VG
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/164/2021/1
Beschluss:
Mit dem Bieter soll zeitnah, unter Beteiligung der Zentralen
Vergabestelle, ein Bietergespräch geführt werden. Der Bau-, Planungs- und
Umweltausschuss ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag zur Sanierung der
Ufermauern im Bereich „In den Mühlwiesen“ zu vergeben. Vorsorglich stimmt der
Ausschuss der Auszahlung der überplanmäßigen Auszahlung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren führte ein Ausufern des Kellbachs bei starken
Regenereig-nissen vereinzelt zu Überschwemmungen der umliegenden Grundstücke.
Die Ver-bandsgemeinde Mendig hat daher ein örtliches Hochwasservorsorgekonzept
erstellt. Hierbei orientierten sich die VG Mendig und das betreuende
Ingenieurbüro am Leitfaden des Informations- und Beratungszentrum
Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz (IBH).
In dem Konzept wurden schwerpunktmäßig kritische Punkte am Kellbach,
einem Gewässer III. Ordnung, untersucht. Im Rahmen von Ortsbegehungen
offenbarte sich dringender Handlungsbedarf im Bereich des Kellbachs auf Höhe
der Straße „In den Mühlwiesen“. Die Standsicherheit der hier befindlichen
Ufersicherung am Kellbach (teilweise wilder Verbau) ist in einem akut
sanierungsbedürftigen Zustand, sodass ein erneutes Hochwasserereignis zum
Versagen der Befestigung und Verschütten des Bachbetts führen könnte. Durch
dieses Schadenszenario sind die beiden angrenzenden Wohnhäuser (Hausnummern 12
und 12a) unmittelbar betroffen. Zudem gefährdet eine Verschüttung des
Abflussprofils weitere Ober- und Unterlieger durch Rückstau und wild
abfließendes Wasser. Eine Sanierung der Uferbefestigung ist somit dringend
angezeigt und die Notwendigkeit wurde auch von Seiten der SGD Nord anerkannt.
Im Zuge der Aufstellung des Hochwasserschutzkonzeptes für den Bellbach und Kellbach in Obermendig wurde der o.g. Bereich als kritisch eingestuft, weil die angrenzenden Ufer sehr steil sind und der als Einsturzsicherung eingebrachte Verbau im Hinblick auf Starkregenereignisse die Grundstücksböschung je nach Intensität des Starkregens nicht ausreichend schützen kann. Im Hochwasservorsorgekonzept wurde diese Maßnahme mit hoher Priorität als Sofortmaßnahme gekennzeichnet.
Die Verbandsgemeinde Mendig sieht ebenfalls die Notwendigkeit und hat sich aus
diesem Grunde für eine schnelle Umsetzung ausgesprochen und die erforderlichen
Haushaltsmittel in den Haushaltsplan eingestellt.
Die Planung wurde durch das beauftragte Büro, die Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann & Partnergesellschaft mbH aus Thür erstellt. Die wasserrechtliche Genehmigung für die Sanierung liegt zwischenzeitlich ebenfalls vor.
Der Ausbaubereich ist aus dem folgenden Kartenausschnitt zu ersehen:
Sanierungsabschnitt
und betroffene Flurstücke (Quelle: http://www.gda-wasser.rlp.de)
Foto 2:
Bereich In den Mühlwiesen 12 und 12a (gegen Fließrichtung)
Foto 3:
Bereich an unterer Grundstücksgrenze (gegen Fließrichtung)
Die vorhandene Ufersicherung besteht aus Beton und Eisenelementen und
ragt am rechten Ufer deutlich in die Bachparzelle hinein. Das Gewässerbett ist
dadurch eingeengt, schmal, tief und geradlinig. Stellenweise bestehen
Querstreben zur Abstützung der Uferbefestigungen.
Daher ist geplant, die bestehende Betonmauer am linken Ufer und der wilde
Verbau aus Stahlpfosten mit Betonelementen am rechten Ufer abzubrechen und
durch einen abgetreppten Natursteinverbau aus großen (ortstypischen)
Basaltsteinen herzustellen.
Dabei ist vorgesehen, die Gewässersohle am rechten Ufer zu verbreitern,
indem sich die zweite Reihe des Natursteinverbaus (etwa ½ Meter über der
Gewässersohle) an der Parzellengrenze orientiert. Durch die Verbreiterung der
Gewässersohle lassen sich auch punktuell eingesetzte Störsteine im Gewässerbett
einbauen, ohne den Hochwasserabfluss negativ zu beeinflussen. So kann zumindest
im Niedrig- bis Mittelwasserabfluss die Geradlinigkeit des Bachbettes gebrochen
und kleinere Strukturen geschaffen werden.
Die Maßnahme ist in den beigefügten Unterlagen dargestellt und wurde im
Rahmen der letzten Verbandsgemeinderatssitzung vorgestellt.
Die Arbeiten wurden daraufhin öffentlich ausgeschrieben. Die Submission
war am 11.10.2021. Zum Submissionstermin lag lediglich ein wertbares Angebot,
hier der Fa. HTI Bau GmbH aus Daun. Der Angebotspreis beträgt 145.035,11 EUR
einschl. MwSt. und liegt damit rd. 100% über der Kostenschätzung. Für die
Maßnahme einschl. Planung ist im Haushalt der Verbandsgemeinde ein Betrag
i.H.v. 87.000 EUR eingestellt. Im Falle einer Auftragsvergabe wäre der
übersteigende Betrag als überplanmäßige Auszahlung zu beschließen. Eine Deckung
im investiven Bereich ist gegeben.
Die erhöhten Kosten sind lt. Mitteilung der Struktur- und
Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) grundsätzlich ebenfalls förderfähig.
Insoweit kann mit einer anteiligen Refinanzierung i.H.v. 60% Landesförderung
auf die Gesamtkosten der Maßnahme gerechnet werden.
Aufgrund der aktuellen Situation im Bausektor ist nicht davon auszugehen,
dass eine erneute Ausschreibung ein anderes Ergebnis bringt. Da die Maßnahme
zudem sowohl von der Verbandsgemeinde –Ergebnis aus dem
Hochwasservorsorgekonzept-, als auch von der SGD Nord als dringlich
angesehen wird, sollte eine Beauftragung erfolgen und die ausgeschriebenen
Arbeiten ausgeführt werden. Planmäßig
soll mit der Ausführung der Sanierungsarbeiten in der 44. Kalenderwoche
begonnen werden.
Die Verwaltung hat die Urkalkulation beim Bieter angefordert und zugleich
zu einem Bietergespräch eingeladen. Das Gespräch soll in der kommenden Woche
stattfinden.