Beschluss:
A) Der Gemeinderat Thür stimmt dem in der Anlage
beigefügten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Fallerstraße“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan zwischen der
Ortsgemeinde Thür und dem Vorhabenträger gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zu. Der
Durchführungsvertrag ist zwingende Voraussetzung und damit Bestandteil der
gesamten Planung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Nach der Abstimmung A) erfolgt eine kurze
Sitzungsunterbrechung zur Unterzeichnung des Durchführungsvertrages.
B)
Der
Gemeinderat beschließt den Abschluss des erneuten Auslegungs- und
Beteiligungsverfahrens gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB unter Verweis auf die in der Anlage aufgeführten und beschlossenen
Einzelbeschlüsse. Die Anlage mit Ihren Einzelbeschlüssen wird somit Teil der
Niederschrift.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
C) Des Weiteren beschließt der Gemeinderat den
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fallerstraße“ (Planurkunde inkl. Vorhaben- und
Erschließungsplan, textliche Festsetzungen gem. Anlage) als Satzung gem. § 10
BauGB. Weiterhin wird die als Anlage beigefügte Begründung beschlossen.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Beschluss öffentlich
bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.
1. Beigeordneter
Jürgen Jakob und Beigeordneter Lukas Ellerich
Den Vorsitz zu diesem
TOP übernimmt das älteste Ratsmitglied Oskar Dreiser.
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.09.2018 in öffentlicher Sitzung
gefasst. In der Sitzung am 08.05.2019 hat der Gemeinderat den Planentwurf
angenommen und beschlossen das Offenlage- und Beteiligungsverfahren gem. § 3
Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Dies erfolgte in der Zeit vom
22.07. bis einschl. 23.08.2019.
Da sich zwischenzeitlich noch einige Änderungen ergeben haben und die
Planung angepasst werden musste, wurde am 12.12.2019 beschlossen, ein erneutes
eingeschränktes Auslegungs- und Beteiligungsverfahren durchzuführen. Hierbei
wurde gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den
geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Das erneute Verfahren
erfolgte in der Zeit vom 06.02.2020 bis einschl. 06.03.2020.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage mit den dazugehörigen
Einzelbeschlussvorschlägen zur Würdigung/Abwägung aufgeführt.
Der für den Bebauungsplan
notwendige Durchführungsvertrag war entsprechend dem geänderten Bebauungsplan
anzupassen. Die neue Fassung wurde vom Investor unterzeichnet und liegt der
Vorlage als Anlage bei. Vor dem Satzungsbeschluss muss der neue
Durchführungsvertrag beschlossen und vom Ortsbürgermeister unterzeichnet
werden.