Beschluss:

 

A)   Der Gemeinderat Thür stimmt dem in der Anlage beigefügten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fallerstraße“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan zwischen der Ortsgemeinde Thür und dem Vorhabenträger gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zu. Der Durchführungsvertrag ist zwingende Voraussetzung und damit Bestandteil der gesamten Planung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

Nach der Abstimmung A) erfolgt eine kurze Sitzungsunterbrechung zur Unterzeichnung des Durchführungsvertrages.

 

B)   Der Gemeinderat beschließt den Abschluss des erneuten Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB unter Verweis auf die in der Anlage aufgeführten und beschlossenen Einzelbeschlüsse. Die Anlage mit Ihren Einzelbeschlüssen wird somit Teil der Niederschrift.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

C)   Des Weiteren beschließt der Gemeinderat den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fallerstraße“ (Planurkunde inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan, textliche Festsetzungen gem. Anlage) als Satzung gem. § 10 BauGB. Weiterhin wird die als Anlage beigefügte Begründung beschlossen.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.

 

1. Beigeordneter Jürgen Jakob und Beigeordneter Lukas Ellerich

 

Den Vorsitz zu diesem TOP übernimmt das älteste Ratsmitglied Oskar Dreiser.

 

 

Sachverhalt:

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.09.2018 in öffentlicher Sitzung gefasst. In der Sitzung am 08.05.2019 hat der Gemeinderat den Planentwurf angenommen und beschlossen das Offenlage- und Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Dies erfolgte in der Zeit vom 22.07. bis einschl. 23.08.2019.  

 

Da sich zwischenzeitlich noch einige Änderungen ergeben haben und die Planung angepasst werden musste, wurde am 12.12.2019 beschlossen, ein erneutes eingeschränktes Auslegungs- und Beteiligungsverfahren durchzuführen. Hierbei wurde gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Das erneute Verfahren erfolgte in der Zeit vom 06.02.2020 bis einschl. 06.03.2020.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage mit den dazugehörigen Einzelbeschlussvorschlägen zur Würdigung/Abwägung aufgeführt.

 

Der für den Bebauungsplan notwendige Durchführungsvertrag war entsprechend dem geänderten Bebauungsplan anzupassen. Die neue Fassung wurde vom Investor unterzeichnet und liegt der Vorlage als Anlage bei. Vor dem Satzungsbeschluss muss der neue Durchführungsvertrag beschlossen und vom Ortsbürgermeister unterzeichnet werden.