Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Abschluss des Auslegungsverfahrens, nach §
3 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Am Forstberg Teil B“
7.Änderung als Satzung, gem. § 10 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Godehard Jünemann vor, so dass dieser an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat.
Sachverhalt:
Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
BauGB durchgeführt, um die effizientere Bebauung eines Grundstückes im
Bebauungsplangebiet „Am Forstberg Teil B“, im Rahmen der vom Gesetzgeber
gewollten Nachverdichtung, zu ermöglichen. Die Änderungsplanung bezieht sich
lediglich auf die Verschiebung der Baugrenze.
In der Zeit vom 15.02. – 01.03.2017 wurde das Auslegungsverfahren für den
Bebauungsplanentwurf „Am Forstberg Teil B“ 7. Änderung durchgeführt. Im Rahmen
der Offenlage wurden keine Bedenken gegen das Verfahren geäußert.
Nach Abschluss des Auslegungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB kann nun
das Verfahren abgeschlossen und der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB gefasst
werden.