Betreff
Bauleitplanung der Stadt Mendig, Bebauungsplan „Industriegebiet Mendig Erweiterung in östlicher Richtung“, 2. Änderung;
a) Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Annahme des Entwurfes
c) Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
069/250/2022
Art
Beschlussvorlage