Beschluss:

Punkt A)

Garage:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Garage (48qm Grundfläche) mit Flachdach in der Teichwiese, Mendig (Gemarkung Obermendig, Flur 11, Flurstück 1594/159) wird gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 31 Absatz 2 BauGB erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         ./.

Zustimmungen                                7

Ablehnungen                                                   1

Stimmenthaltungen                                      1

 

 

Punkt B)

Terrassenüberdachung:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Teichwiese, Mendig (Gemarkung Obermendig, Flur 11, Flurstück 1594/159) wird gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 31 Absatz 2 BauGB erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenthaltungen                                      1

 

 

Punkt C)

Material der Dachhaut (Terrassenüberdachung):

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Sicherheitsglas in der Teichwiese, Mendig (Gemarkung Obermendig, Flur 11, Flurstück 1594/159) wird gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 31 Absatz 2 BauGB erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenthaltungen                                      1

 

 

Punkt D) Dachflächenfenster:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von versetzten und teilweise größeren Dachflächenfenstern in der Teichwiese, Mendig (Gemarkung Obermendig, Flur 11, Flurstück 1594/159) wird gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 31 Absatz 2 BauGB erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenthaltungen                                      1

 

 

 


Sachverhalt:

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde am 07.11.2023 schon einmal in der Bau- und Vergabeausschusssitzung beraten, eine Beschlussfassung jedoch auf die nächste Sitzung vertagt.

 

Die Antragsteller reichen einen Bauantrag zum Umbau eines bestehenden Wohngebäudes ein, Abweichungsanträge zur Errichtung von versetzten Dachflächenfenstern, eines vergrößerten Balkons und einer Terrassenüberdachung in gleicher Breite sowie einer Garage mit Flachdach in der Teichwiese, Mendig (Gemarkung Obermendig, Flur 11, Flurstück 1594/159) ein.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der „Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Obermendig“ und liegt in der Zone 1. Maßgeblich für die Beurteilung des Bauvorhabens sind die textlichen Festsetzungen dieser Satzung.

 

Das Bauvorhaben verstößt in mehreren Punkten gegen die v.g. Satzung. Der eingereichten Planung stehen folgende Festsetzungen entgegen, zu denen die Kommune Ihre Zustimmung geben müsste:

 

A) Garage:

Garagen dürfen gemäß § 7 Absatz 4 der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung von Obermendig nur bis zu einer Grundfläche von 30 qm mit einem Flachdach ausgeführt werden. Die dort genannten Ausnahmen (Flachdach auch bei größerer Grundfläche) greifen vorliegend nicht.

Die in den Unterlagen aufgeführte Garage beträgt 48 qm und ist daher mit einem geneigten Dach auszuführen. Der Bauherr beantragt die Abweichung hiervon seine Garage mit Flachdach zu errichten.

 

 

B) Terrassenüberdachung Form:

Auszug Satzung zur Dachform siehe § 7 Absatz 3:

 

 

 

Die Terrassenüberdachung ist mit einer Art Pultdach ausgeführt, die Dachneigung beträgt 8 Grad.

Die Ausnahme / Anordnung gem. § 7 Abs. 3 ist unter anderem nicht gegeben, da sie nah an Straße (Neustraße) liegt und von dort deutlich wahrnehmbar ist.

Hier könnten unsere Bedenken ggfls. zurückgestellt werden, soweit die Stadt Mendig explizit zu diesem Punkt ihre Zustimmung erteilt bzw. förmlich erklärt, dass dieser Punkt hinsichtlich der Eckgrundstückssituation nur Bezug nimmt auf die „Haupt“-Ansicht somit Teichwiese.

 

C) Material Terrassenüberdachung:

 

Auszug Satzung zur Dachhaut siehe § 8 Absatz 1 und 3:

 

 

 

In den Unterlagen ist als Material der Dachhaut Sicherheitsglas angegeben.

Ein Ausnahmetatbestand nach § 8 Absatz 3 der Satzung könnte vorliegend greifen. Die Bauherrengemeinschaft stellt auch hier einen Antrag auf Abweichung von der Satzung.

 

D) Dachflächenfenster:

Auszug Satzung zu Dachflächenfenstern siehe § 10:

 

Die Größen der 3 Dachflächenfenster (2 größere, 1 kleineres) sind nicht vermasst.

Nach eigenen Messungen lässt sich festhalten, dass die Größe der 2 größeren Fenster überschritten wird (2 größere ca. 1,15 m Breite und 0,95 m Höhe / kleineres ca. 0,7m Breite und 0,75m Höhe). Die Summe der Breiten der Dachflächenfenster wäre eingehalten.

 

Die Größen der Fenster sind jedoch nicht so ausschlaggebend / störend wie die nicht beachteten Vorgaben gemäß Absatz 1.

Die Fenster sind nicht an der Aufteilung der Fassade orientiert. Dies führt zu Störungen. Gerade auch im Hinblick auf die verschiedenen Formate.

Außenansichten des Gebäudes / Grundstückes sind der Anlage beigefügt.

 

Ob das Einvernehmen zu den einzelnen Punkten gemäß § 36 BauGB erteilt wird, bleibt der Entscheidung des Bau- und Vergabeausschusses vorbehalten.