Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung in der vorliegenden Fassung zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                         X            

Zustimmungen                 ./.          

Ablehnungen                                   ./.          

Stimmenenthaltungen  ./.          

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Auf die bisherigen Beratungen wird Bezug genommen. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.02.2022 dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Wasserversorgungszweckverband Maifeld Eifel (WVZ Maifeld-Eifel) zum Aufbau und Betrieb einer Ersatzwasserversorgung zugestimmt. Aufgrund einer Nachforderung seitens der Genehmigungsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier, musste die Zweckvereinbarung nochmals hinsichtlich der Regelungen zu Aufhebung oder Kündigung der Zweckvereinbarung (§ 8) angepasst werden.

Die geänderte Fassung wurde dem Verbandsgemeinderat am 13.07.2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Auch dem Abschluss dieser geänderten Fassung der Zweckvereinbarung hat der Verbandsgemeinderat einstimmig zugestimmt.

 

Auch die Gremien des WVZ Maifeld-Eifel hatten dem Abschluss der Zweckvereinbarung mit der Verbandsgemeinde Mendig ihre Zustimmung erteilt. Bedauerlicher Weise lag den Gremien des WVZ Maifeld Eifel nicht die finale Fassung der Zweckvereinbarung zur Beschlussfassung vor, sodass für die Genehmigung derselbigen eine erneute Beschlussfassung sowohl durch den Rat der Verbandsgemeinde Mendig als auch durch die Verbandsversammlung des WVZ Maifeld-Eifel erforderlich ist.

 

Die finale Fassung der Zweckvereinbarung sowie der dazugehörigen Anlagen ist der Sitzungsvorlage beigefügt.