Beschluss:

 

Der Hauptausschuss stellt fest, dass durch den vorgelegten Hauptbetriebsplan keine Belange der Stadt Mendig in ihrer Eigenschaft als Träger kommunaler Planungshoheit im Sinne von § 54 BbergG tangiert werden. Gleichwohl weist der Hauptausschuss auf die generelle Hohlraumproblematik und die u.U.  noch ungeklärten Fragestellungen zum Thema Standsicherheit hin. Aus Sicht der Stadt Mendig ist es daher selbstverständlich, dass in diesem Hauptbetriebsplan-Zulassungsverfahren die aktuellsten Erkenntnisse des Referats Ingenieurgeologie des Landesamtes für Geologie und Bergbau zum Thema Standsicherheit und auch evtl. Ergebnisse aus dem in Mendig durchgeführten Landesprojekt „Kartierung und Standsicherheitsbeurteilung von Hohlräumen in Mendig“ Berücksichtigung finden müssen.

Im Hinblick auf den derzeit laufenden UNESCO Welterbe-Antrag zur Anerkennung der ober- und unterirdischen Mühlsteinbrüche legt die Stadt Mendig Wert auf die Aussage, dass durch den im jetzt vorgelegten Plangebiet geplanten Basaltabbau die dort vorhandenen Zugänge zu den historischen, unterirdischen Mühlsteinbrüchen weitestgehend erhalten bleiben und der UNESCO-Welterbe-Antrag durch den Hauptbetriebsplan nicht mehr als unbedingt nötig, eingeschränkt werden darf. In diesem Sinne unterstützt der Hauptausschuss auch die Forderung des Arbeitskreises „Eifler Mühlsteinrevier“, die in der beigefügten Plandarstellung gelb markierten Grundstücksflächen von einer Basaltausbeute auszunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 1

 


Sachverhalt:

 

Die Firma Mendiger Basalt Schmitz Naturstein GmbH & Co. KG, Mendig, hat beim Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) einen neuen Hauptbetriebsplan für die Fortführung des Basaltlavatagebaus „Niedermendig 389“ beantragt.

 

Einleitend wird auf die Beratungen des Hauptausschusses vom 26.11.2019 verwiesen. Unter Tagesordnungspunkt 1 wurde dabei über den damals vorliegenden Rahmenbetriebsplan beraten. Während im Hauptausschuss gegen diesen Rahmenbetriebsplan im Hinblick auf die grundsätzliche städtische Verfahrensbeteiligung nach § 54 BBergG (d.h. die Frage nach entgegenstehendem Planungsrecht) keine Bedenken erhoben wurden, war es dem Hauptausschuss aber wichtig, auf folgende, ihm grundlegend wichtige Dinge, hinzuweisen:

 

-       Hinweis auf das alte, untertägige Basalthöhlensystem u. dessen Standsicherheit und die Ergebnisse des vom LGB betreuten Landesprojektes „Kartierung und Standsicherheitsbeurteilung von Hohlräumen in Mendig“.

-       Die im Plangebiet vorhandenen (aber verschlossenen) Zugänge zu den historischen, unterirdischen Mühlsteinbrüchen sollten im Hinblick auf den derzeit laufenden UNESCO Welterbe-Antrag weitestgehend erhalten bleiben.

 

Entgegen den Plandarstellungen im seinerzeitigen Antrag für den Rahmenbetriebsplan wurden die städtischen Forderungen zum Erhalt der Kellerzugänge entsprechend dem Beschluss des Hauptausschusses beim jetzt zur Beratung anstehenden Hauptbetriebsplan tatsächlich weitestgehend übernommen.

 

Dieser Beratungsvorlage ist eine Kartendarstellung beigefügt, in der die Ausdehnung des Hauptbetriebsplangebietes rot umrandet ist. Die hellblaue Markierung stellt die Grenze zwischen dem bisherigen (südlich gelegenen) Hauptbetriebsplangebiet und der (nördlich) geplanten Erweiterung. Dem Arbeitskreis „Eifler Mühlsteinrevier“, der federführend das Antragsverfahren auf Anerkennung als UNESCO Welterbe betreut, wurden die aktuellen Unterlagen hinsichtlich der Erweiterung des Basaltlavatagebaus „Niedermendig 389“ mit der Bitte um Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Von dort wurde uns bestätigt, dass die jetzt vorgelegte Abgrenzung des Hauptbetriebsplangebietes noch detaillierter auf die Erhaltung der vorhandenen Zugänge zu den historischen Mühlsteinbrüchen Rücksicht nimmt.

Allerding wäre aus Sicht des Arbeitskreises unumgänglich, auch noch einen weiteren kleinen Teilbereich von der Basaltausbeute auszunehmen. In der anliegenden Kartendarstellung ist dieser Teilbereich gelb dargestellt. Ein Verbleib dieser Fläche im Hauptbetriebsplangebiet könnte im lfd. Verfahren rund um den UNESCO Welterbe-Antrag Probleme hervorrufen.

Seitens des Arbeitskreises ist geplant, mit der Firma Mendiger Basalt ein Gespräch zu führen, um das Unternehmen zu überzeugen, dass die (gelb) dargestellten Grundstücksbereiche von einer Basaltausbeute ausgenommen werden. Es handelt sich hier konkret um das Grundstück Flur 13, Nr. 289/6 und Teilflächen der Flurstücke 317/1 und 349/27.

 

Gleichwohl sollte die Thematik in den Beschluss des Hauptausschuss aufgenommen werden und dabei (wie bereits im Beschluss 2019 zum Rahmenbetriebsplan) die Aussage getroffen werden, dass durch den im vorgelegten Plangebiet geplanten Basaltabbau die dort vorhandenen (aber verschlossenen) Zugänge zu den historischen Basaltkellern  weitestgehend erhalten bleiben und das laufende Antragsverfahren in Sachen UNESCO Welterbe nicht gefährdet werden darf.