Die
vom Stadtrat am 29.03.2022 beschlossene Haushaltssatzung 2022 wurde mit dem
Haushaltsplan, dem Stellenplan und weiteren Anlagen der Aufsichtsbehörde zur
Genehmigung vorgelegt.
Unter
dem 30.05.2022 wurde der Haushaltsplan der Stadt Mendig für das Haushaltsjahr
genehmigt.
In
einem mehrseitigen Schreiben wurden verschiedene Aspekte der Haushaltssituation
der Stadt beleuchtet.
Die
abschließende Unbedenklichkeitsbescheinigung lautet wie folgt:
„Abschließend
teilen wir Ihnen mit, dass wir mit Blick auf das aktuell gültige Rundschreiben
des Ministeriums des Inneren und für Sport vom 02.11.2021 zur
Haushaltswirtschaft der kommunalen Gebietskörperschaften trotz erheblicher
Zweifel nicht beabsichtigen, gegen die übrigen Festsetzungen der
Haushaltssatzung und des dazu gehörenden Haushaltsplanes einschließlich des
Stellenplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.
Wegen
des bestehenden Verstoßes gegen das gesetzliche Ausgleichsgebot werden von der
Aufsichtsbehörde auch weiterhin erhebliche Bedenken wegen Rechtsverletzung
festgestellt. Im Rahmen des Haushaltsvollzugs sind fortgesetzt alle
Möglichkeiten zur Reduzierung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt und
zur Minderung der Unterdeckung im Finanzhaushalt vorbehaltlos auszuschöpfen.
Darüber hinaus sind die Konsolidierungsanstrengungen für die kommenden
Haushaltsjahre deutlich auszuweiten und zu verstärken.“
Verpflichtungsermächtigungen
waren im Haushaltsplan nicht vorgesehen.
Die
Verfügung der Kreisverwaltung sowie ein Muster zur Dokumentation über das
Vorliegen der Ausnahmetatbestände der VV 4.1.3 zu § 103 GemO sind als Anlage
beigefügt.