Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Die vom Stadtrat am 29.03.2022 beschlossene Haushaltssatzung 2022 wurde mit dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und weiteren Anlagen der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.

 

Unter dem 30.05.2022 wurde der Haushaltsplan der Stadt Mendig für das Haushaltsjahr genehmigt.

In einem mehrseitigen Schreiben wurden verschiedene Aspekte der Haushaltssituation der Stadt beleuchtet.

 

Die abschließende Unbedenklichkeitsbescheinigung lautet wie folgt:

 

„Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass wir mit Blick auf das aktuell gültige Rundschreiben des Ministeriums des Inneren und für Sport vom 02.11.2021 zur Haushaltswirtschaft der kommunalen Gebietskörperschaften trotz erheblicher Zweifel nicht beabsichtigen, gegen die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und des dazu gehörenden Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.

 

Wegen des bestehenden Verstoßes gegen das gesetzliche Ausgleichsgebot werden von der Aufsichtsbehörde auch weiterhin erhebliche Bedenken wegen Rechtsverletzung festgestellt. Im Rahmen des Haushaltsvollzugs sind fortgesetzt alle Möglichkeiten zur Reduzierung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt und zur Minderung der Unterdeckung im Finanzhaushalt vorbehaltlos auszuschöpfen. Darüber hinaus sind die Konsolidierungsanstrengungen für die kommenden Haushaltsjahre deutlich auszuweiten und zu verstärken.“

 

Verpflichtungsermächtigungen waren im Haushaltsplan nicht vorgesehen.

 

Die Verfügung der Kreisverwaltung sowie ein Muster zur Dokumentation über das Vorliegen der Ausnahmetatbestände der VV 4.1.3 zu § 103 GemO sind als Anlage beigefügt.