Sitzung: 07.10.2021 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 069/174/2021
Beschluss:
a)
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Stadtrat
den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes anzunehmen.
b)
Des Weiteren empfiehlt der Bau- und Vergabeausschuss
dem Stadtrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
7 |
Ablehnung |
2 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Person vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat:
Frank Furch
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits in der
Stadtratssitzung am 21.03.2017 gefasst.
In der Sitzung am 13.04.2021 hatte der Bau- und
Vergabeausschuss dem Stadtrat bereits empfohlen, einen Entwurf zum
Bebauungsplan anzunehmen und die Einleitung des Offenlageverfahrens zu
beschließen. Im Nachgang dieser Sitzung und vor der Stadtratssitzung wurde
festgestellt, dass in verschiedenen Punkten aus Sicht der Stadt Mendig ein
Änderungsbedarf bei dem beschlossenen Bebauungsplanentwurf bestand.
Daher hat der Stadtrat bisher noch keinen Beschluss gefasst.
Stattdessen wurden die verschiedenen Änderungswünsche der Stadt Mendig mit dem
Investor und dem Planungsbüro erörtert.
Aufgrund der Gespräche hat der Investor seine bisherige
Planung nochmals in Gänze überprüft und es wurde nach den Wünschen des
Investors nunmehr ein neuer Bebauungsplanentwurf mit einem reduzierten
Geltungsbereich durch das Planungsbüro erstellt.
Das Bebauungsplanverfahren wird mit den geänderten
Planunterlagen weiterhin nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren
weitergeführt.
Der geänderte Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der
Planurkunde, den textlichen Festsetzungen sowie die Begründung, sind dieser
Vorlage als Anlagen beigefügt.
Ein Vertreter des beauftragten Planungsbüros wird in
der Sitzung anwesend sein, die Planung vorstellen und für potentielle Fragen
zur Verfügung stehen.
Sofern
der Ausschuss der geänderten Planung zustimmt, sollte dieser dem Stadtrat
empfehlen, den Bebauungsplan im vorliegenden Entwurf anzunehmen, das förmliche
Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.