Beschlussv
a)
Der
Gemeinderat Bell beschließt den Abschluss der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB.
b)
Der
Gemeinderat nimmt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes an. In den
Bebauungsplan wird ein Müllsammelplatz noch nachträglich eingefügt.
c)
Des
Weiteren beschließt der Gemeinderat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der
Aufstellungsbeschluss wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates am
30.09.2020 gefasst.
Des
Weiteren wurde in dieser Sitzung die Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung
der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Die
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit Durchführung der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB (Frist vom
26.11.2020 bis einschl. 14.12.2020), wurde am 25.11.2020 veröffentlicht. Es
sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der
Bebauungsplanentwurf einschließlich textlicher Festsetzungen sowie die
Begründung mit zugehöriger Artenschutzrechtlicher Prüfung sind dieser Vorlage
beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt den
Bebauungsplan im vorliegenden Entwurf anzunehmen, das förmliche
Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.