Beschlussv

 

a)    Der Gemeinderat Bell beschließt den Abschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB.

b)    Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes an. In den Bebauungsplan wird ein Müllsammelplatz noch nachträglich eingefügt.

c)    Des Weiteren beschließt der Gemeinderat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 30.09.2020 gefasst.

Des Weiteren wurde in dieser Sitzung die Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen. 

 

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB (Frist vom 26.11.2020 bis einschl. 14.12.2020), wurde am 25.11.2020 veröffentlicht. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Der Bebauungsplanentwurf einschließlich textlicher Festsetzungen sowie die Begründung mit zugehöriger Artenschutzrechtlicher Prüfung sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Bebauungsplan im vorliegenden Entwurf anzunehmen, das förmliche Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.