Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die vom Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 09.12.2020 beschlossene Haushaltssatzung 2021 wurde mit dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und den weiteren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorgelegt.

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Verbandsgemeinde enthielten genehmigungspflichtige Teile. Mit Schreiben vom 26.12.2020 wurde die Genehmigung erteilt.

 

Die Genehmigung für den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Sondervermögens Eigenbetrieb – Betriebszweig Wasserwerk i. H. v. 351.000 EUR wurde erteilt.

 

Seitens der Aufsichtsbehörde wurde mitgeteilt, dass nach der Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung vom 07.12.2016 sowohl der Ergebnis- wie auch der Finanzhaushalt unter Verstoß des § 93 Abs. 4 GemO nicht ausgeglichen sind. 

Unter Bezug auf die Verwaltungsvorschrift zur Gemeindehaushaltsverordnung vom 17.01.2017 (veröffentlicht im Ministerialblatt vom 28.02.2017) wird trotz Bedenken ausnahmsweise von einer Beanstandung abgesehen.

 

In den weiteren Feststellungen/Anmerkungen merkt die Aufsichtsbehörde an, dass in den Folgejahren eine, den jeweiligen Haushaltsausgleich der Verbandsgemeinde gewährleistende Umlageerhebung, unabdingbar ist. Der Antrag auf den Schutzschirm für die Kommunen wird nach intensiver Prüfung für das Haushaltsjahr 2021 ausnahmsweise, einmalig und nur befristet akzeptiert.

 

Abschließend teilt die Aufsichtsbehörde mit, dass gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und dem dazu gehörenden Haushaltsplan einschl. des Stellenplans sowie gegen den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes einschl. der Stellenübersicht keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.

 

Die Genehmigungsverfügung ist der Vorlage beigefügt.

 

Die Haushaltssatzung 2021 der Verbandsgemeinde Mendig wurde in der Blick aktuell vom 20.01.2021 öffentlich bekannt gemacht.