Beschluss:
1.
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz,
Brandschutzdienststelle vom 19.08.2020
Inhalt der Stellungnahme
(ZITATANFANG)
(ZITATENDE)
Die genannte Grundversorgung von 800 l/min (48 m³/h) ist gemäß den Angaben
des Eigenbetriebs der Verbandsgemeinde Mendig gewährleistet.
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Es sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2.
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz,
Landesplanung vom 12.08.2020
Inhalt der Stellungnahme
(ZITATANFANG)
(ZITATENDE)
Zu den Grundsätzen des RROP:
G 71 Es handelt sich vorliegend nicht um Waldflächen.
G 72 Aufgrund der bisherigen Nutzung als
Lagerfläche handelt es sich nicht
um Offenand- oder Ackerflächen
G 73 Gemäß LEP IV handelt
es sich nicht um einen klima- ökologischen Ausgleichsraum. Aufgrund der ange- strebten lockeren Bebauung
mittel 2-3 Einfamilienhäu- seren ist nicht von wesentlichen
Beeinträchtigungen des lokalen
Klimas auszugehen.
G 74 Aufgrund der angestrebten lockeren
Bebauung mittel 2-3 Einfamilienhäuseren ist nicht von
wesentlichen Beeinträchtigungen des lokalen Klimas auszugehen. Darüber hinaus
werden zur Erschließung der Flächen bereits vorhandene Wegeflächen genutzt, so dass keine zusätzliche Versiegelung entsteht.
G 75 Zum Thema Radon liegen
dem Landesamt für Geologie und Bergbau
in dem vorliegenden Geltungsbe- reich keine negativen Erkenntnisse vor.
Insoweit die Kreisverwaltung die Auffassung vertritt, dass die Fläche, die abweichend von der Festsetzung des Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche
festgesetzt wird, in einem
Flächennutzungsplanverfahren als solche auch planbar sein müsse, wird auf das Urteil
des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz in Koblenz
(1 C 11567/18) vom 20.05.2020 verwiesen.
Hiernach werden Bebauungspläne im Verfahren nach § 13b BauGB nicht von den Zielfestsetzungen des Raumordnungsplanes erfasst.
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Das Verfahren wird nach § 13b BauGB geführt. Bebauungspläne im Verfahren nach § 13b BauGB werden
nicht von den Zielfestsetzungen des Raumordnungsplanes erfasst. An der Planung wird
festgehalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
3.
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz,
Kreislaufwirtschaft vom 24.08.2020
Inhalt der Stellungnahme
(ZITATANFANG)
(ZITATENDE)
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Anregungen
der Kreisverwaltung - Referat Kreislaufwirtschaft zur Kenntnis
und beschließt wie folgt:
Für die derzeit bereits
bebauten ebenfalls angrenzenden Grundstücke
(Nrn. 1, 12 und 14) erfolgt die Müllabholung wie folgt:
Die zulässigen Müllgefäße und -behältnisse werden am Tage der Abholung am öffentlichen Straßen-/Gehwegrand verbracht.
Für die künftigen 3 neuen Gebäude
ist die gleiche
Vorgehensweise angedacht, ausreichend Platz ist vorhanden.
Die zwingende Notwendigkeit zur Anlage eines separaten Abholplatzes wird auch vor dem Hintergrund der bereits praktizierten Regelung der vorhandenen Anwohner nicht gesehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
4.
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz,
Naturschutz, Wasserwirtschaft vom 07.08.2020
Inhalt der Stellungnahme
(ZITATANFANG)
(ZITATENDE)
Die dargelegten Forderungen sind umzusetzen. Der Eigenbetrieb wurde im Verfahren
beteiligt, deren Forderungen sind somit bekannt
gemacht und ebenfalls einzuhalten.
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Es sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
5.
Deutsche Telekom Technik GmbH
vom 31.07.2020
Inhalt der Stellungnahme
(ZITATANFANG)
(ZITATENDE)
Innerhalb des vorliegenden Geltungsbereichs befinden sich lediglich
private Erschließungsflächen sowie entsprechende Geh-, Fahr- und Leitungsrechte.
Im Falle einer gewünschten Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Infrastruktur der Telekom sind hierfür
gesonderte Vereinbarungen mit den Eigentümern der Flächen erforderlich. Diese sind jedoch nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Es sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
6.
Verbandsgemeindeverwaltung
Mendig – Eigenbetrieb – Wasser- und Abwasserwerk vom 10.09.2020
Inhalt der Stellungnahme
(ZITATANFANG)
(ZITATENDE)
Die Vorgaben des Eigenbetriebs der Verbandsgemeinde Mendig sind umzusetzen und im Rahmen der nachfolgenden Antrags- und Genehmigungsverfahren nachzuweisen.
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Es sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
7.
Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz vom 06.09.2020
Inhalt der Stellungnahme
(ZITATANFANG)
(ZITATENDE)
Das Plangebiet grenzt lediglich im Osten unmittelbar an Ackerflächen an, diese liegen
jedoch deutlich tiefer.
Die Vorgaben des Landesnachbarschutzgesetzes sind natürlich grundsätzlich zu beachten.
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Es sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
8.
Landesbetrieb Mobilität
Cochem-Koblenz vom 01.10.2020
Inhalt der Stellungnahme
(ZITATANFANG)
zunächst bitten wir die verspätete Rückmeldung zu entschuldigen.
Aus straßenbaubehördlicher Sicht werden gegen die Bauleitplanung der Stadt Mendig zur Aufstellung des BPL „Aktienweg“ diesseits keine Bedenken erhoben.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über den vorhandenen Kreisverkehrsplatz L 120 / K 55 MYK.
Wir erlauben uns jedoch den Hinweis auf die Eigenverantwortlichkeit der Stadt auf ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen. Die hinzukommende Wohnbebauung erfolgt in Kenntnis der vorhandenen Verkehrslärmsituation ausgehend von den klassifizierten Straßen.
Daher hat die Stadt Mendig in eigener Zuständigkeit den Erfordernissen bezüglich etwaig erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen Rechnung zu tragen.
(ZITATENDE)
Aufgrund der Lage und Ausprägung der künftigen Bauflächen sowie der bereits vorhandenen Bebauung ist von unzumutbaren Lärmbelastungen durch überörtliche Straßen nicht auszugehen.
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Es sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
9.
Landesamt für Geologie und
Bergbau Rheinland-Pfalz vom 12.10.2020
Inhalt der Stellungnahme
(ZITATANFANG)
(ZITATENDE)
Zunächst wurde durch das Landesamt für Geologie und
Bergbau mit Schreiben vom ein Antrag auf Fristverlängerung bis zum 15.10.2020
gestellt, welchem mit Schreiben vom 22.09.2020 entsprochen wurde.
Im laufenden
Verfahren haben sich keine weiteren
Erkenntnisse zum Thema Bimsvorkommen/Bimsabbau ergeben.
Der Forderung des Landesamtes für Geologie und Bergbau zur Erbringung eines Nachweises
das keine Bimsvorkommen vorhanden
sind oder vorhandener Bims vor Umsetzung der Planung
abgebaut wird ist daher nachzukommen.
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Es sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
10.
Vodafone GmbH / Vodafone Kabel
Deutschland GmbH vom 10.09.2020 (S00891341)
Inhalt der Stellungnahme
(ZITATANFANG)
(ZITATENDE)
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Eine Abwägung ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
11.
Vodafone GmbH / Vodafone Kabel
Deutschland GmbH vom 10.09.2020 (S00891007)
Inhalt der Stellungnahme
(ZITATANFANG)
(ZITATENDE)
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Eine Abwägung ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Gesamtbeschluss:
A) Der Stadtrat der Stadt Mendig beschließt den
Abschluss des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 BauGB unter Verweis auf die gefassten Einzelbeschlüsse die Bestandteil
der Niederschrift werden.
B) Des Weiteren beschließt der Stadtrat den
vorliegenden Bebauungsplan „Aktienweg“ (Planurkunde, textliche Festsetzungen)
als Satzung gem. § 10 BauGB unter Berücksichtigung der gefassten
Einzelbeschlüsse.
Weiterhin wird die als Anlage beigefügte
Begründung zum Bebauungsplan ebenfalls unter Berücksichtigung der
Einzelbeschlüsse beschlossen.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den
Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der
Aufstellungsbeschluss wurde bereits in der Stadtratssitzung am 07.05.2014
gefasst.
In
der Sitzung am 29.10.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss dahingehend
angepasst, dass das Verfahren gem. § 13 b BauGB durchgeführt wird.
Die Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses mit Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB (Frist vom 09.12.2019 bis
23.12.2019), wurde am 27.11.2019 veröffentlicht. Hierbei wurde eine
Stellungnahme abgegeben.
In der Stadtratssitzung am 09.06.2020 erfolgte die Würdigung dieser Stellungnahme. Des weiteren hat der Stadtrat in dieser Sitzung die Annahme des Entwurfes und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Veröffentlichung zur Offenlage erfolgte am 07.08.2020 im Bekanntmachungsorgan der Stadt Mendig. Die Offenlage fand vom 17.08.2020 bis einschl. 17.09.2020 statt.
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 31.07.2020 und hat im gleichen Zeitraum stattgefunden.
Hier sind mehrere Stellungnahmen eingegangen, die in der heutigen Sitzung beraten werden.
Folgende Behörden und Träger öffentlicher
Belange gaben als Stellungnahme
ab, keine Anregungen bzw. Bedenken
zu äußern oder von der Planung nicht berührt zu sein. Die Behörden
ohne Datum äußerten sich nicht.
·
Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz, Bauleitplanung
·
Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz, Straßenverkehr vom 01.09.2020
·
Dienstleistungszentrum
Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel vom 15.09.2020
·
Open Grid Europe GmbH vom
11.09.2020
·
PLEDOC GmbH vom 17.08.2020
·
Energienetze Mittelrhein GmbH & Co.KG vom
09.09.2020
·
Handwerkskammer Koblenz vom 07.09.2020
·
Struktur- und Genehmigungsdrirektion Nord vom
03.09.2020
·
Forstamt Ahrweiler vom 21.08.2020
·
Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie /
Erdgeschichte, vom 13.08.2020
·
Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Koblenz vom 21.08.2020
·
Industrie- und Handelskammer Koblenz, vom 18.08.2020
·
Amprion GmbH vom 17.08.2020
·
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung vom 17.08.2020
Die Behandlung der sonstigen
Stellungnahmen erfolgt im weiteren Verlauf der Sitzungsunterlage.
Weiterhin sind der
Bebauungsplanentwurf, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit
Risikoanalyse Artenschutz dieser Vorlage beigefügt.
Der vorliegende Entwurf kann
unter Einarbeitung der Ergebnisse aus der Würdigung als Satzung gem. § 10 BauGB
beschlossen werden.