Beschluss:

A)     Der Stadtrat beschließt den Abschluss des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB unter Verweis auf die in der Anlage aufgeführten und beschlossenen Einzelbeschlüsse. Die Anlage mit Ihren Einzelbeschlüssen wird somit Teil der Niederschrift.

B)      Des Weiteren beschließt der Stadtrat den vorliegenden Bebauungsplan „Verlängerung Eichenweg“ (Planurkunde, Textliche Festsetzungen, Begründung gem. Anlage) unter Berücksichtigung der Änderungen entsprechend der zuvor gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

18

Ablehnung

5

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 21.03.2017 in öffentlicher Sitzung gefasst.

 

In der Sitzung am 29.10.2019 hat der Stadtrat den Planentwurf angenommen und beschlossen, die öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Dies erfolgte in der Zeit vom 09.12. bis einschl. 17.01.2020.  

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage mit den dazugehörigen Einzelbeschlussvorschlägen zur Würdigung/Abwägung aufgeführt.

 

Weiterhin sind der Bebauungsplanentwurf, einschließlich textlicher Festsetzungen und Begründung sowie das Ergebnis über die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.M. Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG), die Verkehrsabschätzung sowie die Artenschutzrechtliche Vorprüfung dieser Vorlage beigefügt.