Beschluss:
A)
Der
Stadtrat beschließt den Abschluss des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens
gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB unter Verweis auf die in der Anlage
aufgeführten und beschlossenen Einzelbeschlüsse. Die Anlage mit Ihren
Einzelbeschlüssen wird somit Teil der Niederschrift.
B)
Des
Weiteren beschließt der Stadtrat den vorliegenden Bebauungsplan „Verlängerung
Eichenweg“ (Planurkunde, Textliche Festsetzungen, Begründung gem. Anlage) unter
Berücksichtigung der Änderungen entsprechend der zuvor gefassten
Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den
Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
18 |
Ablehnung |
5 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 21.03.2017 in öffentlicher Sitzung
gefasst.
In der Sitzung am 29.10.2019 hat der Stadtrat den Planentwurf angenommen
und beschlossen, die öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Dies erfolgte in der Zeit vom 09.12. bis
einschl. 17.01.2020.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage mit den dazugehörigen
Einzelbeschlussvorschlägen zur Würdigung/Abwägung aufgeführt.
Weiterhin sind der Bebauungsplanentwurf, einschließlich textlicher Festsetzungen und Begründung sowie das Ergebnis über die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.M. Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG), die Verkehrsabschätzung sowie die Artenschutzrechtliche Vorprüfung dieser Vorlage beigefügt.