Beschluss:
A) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 02.12.2019 bis 16.12.2019 stattgefunden.
Anregungen sind keine eingegangen. Ein Beschluss ist hierfür nicht
erforderlich.
B) Der Gemeinderat Thür nimmt den vorliegenden Entwurf
des Bebauungsplanes an.
C) Des Weiteren beschließt der Gemeinderat die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.
1. Beigeordneter Jürgen Jakob und
Beigeordneter Lukas Ellerich
Den Vorsitz zu diesem TOP übernimmt das
älteste Ratsmitglied Oskar Dreiser
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss wurde
in der Gemeinderatssitzung am 26.04.2018 gefasst.
Der
erste Planentwurf wurde vom Gemeinderat am 08.05.2019 angenommen.
Die
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit Durchführung der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Frist vom 02.12.2019 bis
16.12.2019), wurde am 20.11.2019 veröffentlicht. Anregungen sind keine
eingegangen.
Der
Bebauungsplanentwurf, einschließlich textlicher Festsetzungen und Begründung
sowie das Ergebnis über die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3 Abs.
1 Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung LUVPG und Anlagen 1 und 2
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), die Abschätzung des
Verkehrsaufkommens, der Fachbeitrag Artenschutz sowie die schalltechnische
Untersuchung sind dieser Vorlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Bebauungsplanentwurf anzunehmen,
das förmliche Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
einzuleiten.