Beschluss:

A)   Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 02.12.2019 bis 16.12.2019 stattgefunden. Anregungen sind keine eingegangen. Ein Beschluss ist hierfür nicht erforderlich.

B)   Der Gemeinderat Thür nimmt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes an.

C)   Des Weiteren beschließt der Gemeinderat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.

1. Beigeordneter Jürgen Jakob und Beigeordneter Lukas Ellerich

Den Vorsitz zu diesem TOP übernimmt das älteste Ratsmitglied Oskar Dreiser

 

 

 

Sachverhalt:

Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am 26.04.2018 gefasst.

Der erste Planentwurf wurde vom Gemeinderat am 08.05.2019 angenommen.

 

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Frist vom 02.12.2019 bis 16.12.2019), wurde am 20.11.2019 veröffentlicht. Anregungen sind keine eingegangen.

 

Der Bebauungsplanentwurf, einschließlich textlicher Festsetzungen und Begründung sowie das Ergebnis über die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3 Abs. 1 Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung LUVPG und Anlagen 1 und 2 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), die Abschätzung des Verkehrsaufkommens, der Fachbeitrag Artenschutz sowie die schalltechnische Untersuchung sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Bebauungsplanentwurf anzunehmen, das förmliche Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.