Beschluss:
Der Stadtrat fasst folgende
Beschlüsse:
-
Der vorliegende Entwurf zur
Außenbereichsatzung Brauerhof wird angenommen.
- Der Stadtrat beschließt weiter, auf die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten und
nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. § 3
Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Außenbereichssatzung um den Brauerhof Mendig wurde am 29.05.2018 durch den Stadtrat gefasst.
Die Planungen wurden in der Zwischenzeit mehrfach angepasst. Der aktuelle Entwurf der Außenbereichsatzung ist als Anlage beigefügt.
Im Verfahren nach § 35 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen im vorliegenden Fall auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden zu verzichten und die förmliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten. Parallel dazu wäre die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bau- und Vergabeausschuss ist in seiner jüngsten Sitzung der
Empfehlung der Verwaltung gefolgt und empfiehlt dem Stadtrat seinerseits, sich
dem anzuschließen und das förmliche Auslegungsverfahren einzuleiten.