Beschluss:

Der Stadtrat stimmt dem Verfahrenswechsel zu und beschließt das Bebauungsplanverfahren nach den Voraussetzungen des § 13 b BauGB durchzuführen.

 

Des Weiteren nimmt der Stadtrat der Stadt Mendig die Stellungnahmen zum Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese gem. der Einzelbeschlüsse in der Anlage. Die Anlage wird somit Teil der Niederschrift.

 

Der Stadtrat nimmt den Bebauungsplanentwurf unter Berücksichtigung der zuvor genannten Änderung hinsichtlich der Textlichen Festsetzung II 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen an und beschließt das Offenlage- und Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

X

Ablehnung

5

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.03.2017 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) gefasst.

 

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB fand bereits statt. Hier sind einige Stellungnahmen eingegangen, welche in dieser Sitzung behandelt werden (siehe Anlage „Würdigung“).

 

Weiterhin ist im vorliegenden Fall das Verfahren nach § 13 b BauGB durchzuführen, da die betreffenden Flächen planungsrechtlich um Außenbereichsflächen handeln. Der Verfahrenswechsel soll in der heutigen Sitzung beraten werden.

 

Der § 13 b BauGB lässt unter bestimmten Voraussetzungen eine Entwicklung von Flächen im Außenbereich, zu. Diese Voraussetzungen liegen vor. Da Verfahren nach § 13 b BauGB jedoch nur befristet sind, ist zu beachten, dass der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2021 gefasst sein muss. 

Der § 13 b BauGB verweist auf den § 13 a BauGB, somit kann in diesem Verfahren das sog. beschleunigte Verfahren durchgeführt werden.

 

Die artenschutzrechtliche Prüfung und die Verkehrsabschätzungen sind zwischenzeitlich erfolgt und der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Beigefügt ist der Bebauungsplanentwurf mit den Textfestsetzungen und der Begründung.

Vom beauftragten Planungsbüro wird ein Sachbearbeiter in der Sitzung anwesend sein.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 15.10.2019 zu diesem Thema vorberaten und unten stehenden Beschlussvorschlag empfohlen.