Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Verfahrenswechsel zu und beschließt das
Bebauungsplanverfahren nach den Voraussetzungen des § 13 b BauGB durchzuführen.
Des Weiteren nimmt der Stadtrat der Stadt Mendig die Stellungnahmen zum
Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese gem. der
Einzelbeschlüsse in der Anlage. Die Anlage wird somit Teil der Niederschrift.
Der Stadtrat nimmt den Bebauungsplanentwurf unter Berücksichtigung der
zuvor genannten Änderung hinsichtlich der Textlichen Festsetzung II 1. Äußere
Gestaltung baulicher Anlagen an und beschließt das Offenlage- und
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
X |
Ablehnung |
5 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.03.2017 den
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB (beschleunigtes
Verfahren) gefasst.
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs.
1 BauGB fand bereits statt. Hier sind einige Stellungnahmen eingegangen, welche
in dieser Sitzung behandelt werden (siehe Anlage „Würdigung“).
Weiterhin ist im vorliegenden Fall das Verfahren nach § 13 b BauGB
durchzuführen, da die betreffenden Flächen planungsrechtlich um
Außenbereichsflächen handeln. Der Verfahrenswechsel soll in der heutigen
Sitzung beraten werden.
Der § 13 b BauGB lässt unter bestimmten Voraussetzungen eine Entwicklung
von Flächen im Außenbereich, zu. Diese Voraussetzungen liegen vor. Da Verfahren
nach § 13 b BauGB jedoch nur befristet sind, ist zu beachten, dass der
Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2021 gefasst sein muss.
Der § 13 b BauGB verweist auf den § 13 a BauGB, somit kann in diesem
Verfahren das sog. beschleunigte Verfahren durchgeführt werden.
Die artenschutzrechtliche Prüfung und die Verkehrsabschätzungen sind
zwischenzeitlich erfolgt und der Vorlage als Anlage beigefügt.
Beigefügt ist der Bebauungsplanentwurf mit den Textfestsetzungen und der
Begründung.
Vom beauftragten Planungsbüro
wird ein Sachbearbeiter in der Sitzung anwesend sein.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 15.10.2019 zu diesem Thema vorberaten und unten stehenden Beschlussvorschlag empfohlen.