Sitzung: 28.10.2019 Rechnungsprüfungsausschuss VG
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/085/2019
Beschluss:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat:
1. Den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde
Mendig zum 31.12.2016 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung
vorzutragen.
2. Der Übertragung von Haushaltsmitteln in
Höhe von insgesamt 105.203,48 EUR zuzustimmen.
3. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten,
soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister
vertreten haben, Entlastung zum
Jahresabschluss 2016 zu erteilen.
4. Die im Jahresabschluss ausgewiesenen über-
und außerplanmäßigen Haushalts-überschreitungen nachträglich zu genehmigen,
soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für die Verbandsgemeinde Mendig wurde
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) bzw.
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Der Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den
Verbandsgemeinderat vom Rechnungsprüfungs-ausschuss zu prüfen.
Gemäß § 17 GemHVO sollen folgende Haushaltsmittel ins Jahr 2017
übertragen werden:
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt
mit einem Jahresüberschuss von 849.484,19 EUR ab und verbessert sich damit um
941.494,19 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von
92.010,00 EUR auswies.
Dies ist insbesondere auf die Mehrerträge
aus der sozialen Sicherung (673.350 EUR), den sonstigen laufenden Erträgen
(insb. für Buchungen von Abfindungen und Pensionslasten durch zur
Verbandsgemeinde versetzte Beamte mit 93.880 EUR), dem Bilanzgewinn des
Eigenbetriebs für die Betriebszweige Wasser- und Abwasserwerk (87.560 EUR) und
den Einsparungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen (423.800 EUR)
zurückzuführen, wobei die Abfindungsbuchungen sowie der Jahresgewinn und die
Rückstellungen nicht zahlungswirksam sind und sich damit nicht auf die
Finanzrechnung auswirken.
Mehraufwendungen gab es insbesondere bei der
sozialen Sicherung; hier entstanden auch Mehrerträge, die dies teilweise
ausglichen. Die sonstigen Mehr- oder Mindererträge und der sonstige Mehr- oder
Minderaufwand verteilen sich auf mehrere Bereiche und sind nicht von erheblichem
Umfang.
Die Finanzrechnung 2016 weist einen
Finanzmittelüberschuss von insgesamt 772.702,03 EUR aus, wobei
a) ein Überschuss mit 1.211.142,28 EUR bei den ordentlichen und
außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen und
b) einen Überschuss von 1.037,45 EUR bei den durchlaufenden Geldern
entstand.
c) Ein Fehlbetrag von 193.534,35 EUR entfällt auf die
Investitionstätigkeiten und
weiter entstand
d) ein Fehlbetrag mit 245.943,35 EUR bei den Investitionskrediten für
die geleisteten
planmäßigen Tilgungsraten.
Das Eigenkapital erhöht sich durch
den Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung auf nunmehr 9.969.785,29 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung in seiner nicht öffentlichen Sitzung, ebenfalls am 28.10.2019, vorgenommen.