Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat:

1. Den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Mendig zum 31.12.2016 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 105.203,48 EUR zuzustimmen.

3. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten  haben, Entlastung zum Jahresabschluss 2016 zu erteilen.

4. Die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushalts-überschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

 

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für die Verbandsgemeinde Mendig wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) bzw. Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Verbandsgemeinderat vom Rechnungsprüfungs-ausschuss zu prüfen.

 

Gemäß § 17 GemHVO sollen folgende Haushaltsmittel ins Jahr 2017 übertragen werden:

 

 

Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Jahresüberschuss von 849.484,19 EUR ab und verbessert sich damit um 941.494,19 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 92.010,00 EUR auswies.

 

Dies ist insbesondere auf die Mehrerträge aus der sozialen Sicherung (673.350 EUR), den sonstigen laufenden Erträgen (insb. für Buchungen von Abfindungen und Pensionslasten durch zur Verbandsgemeinde versetzte Beamte mit 93.880 EUR), dem Bilanzgewinn des Eigenbetriebs für die Betriebszweige Wasser- und Abwasserwerk (87.560 EUR) und den Einsparungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen (423.800 EUR) zurückzuführen, wobei die Abfindungsbuchungen sowie der Jahresgewinn und die Rückstellungen nicht zahlungswirksam sind und sich damit nicht auf die Finanzrechnung auswirken.

 

Mehraufwendungen gab es insbesondere bei der sozialen Sicherung; hier entstanden auch Mehrerträge, die dies teilweise ausglichen. Die sonstigen Mehr- oder Mindererträge und der sonstige Mehr- oder Minderaufwand verteilen sich auf mehrere Bereiche und sind nicht von erheblichem Umfang.

 

Die Finanzrechnung 2016 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 772.702,03 EUR aus, wobei

           a) ein Überschuss mit 1.211.142,28 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen

               Ein- und Auszahlungen und

           b) einen Überschuss von 1.037,45 EUR bei den durchlaufenden Geldern entstand.

           c) Ein Fehlbetrag von 193.534,35 EUR entfällt auf die Investitionstätigkeiten und

               weiter entstand

           d) ein Fehlbetrag mit 245.943,35 EUR bei den Investitionskrediten für die geleisteten

               planmäßigen Tilgungsraten.

 

Das Eigenkapital erhöht sich durch den Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung auf nunmehr 9.969.785,29 EUR.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung in seiner nicht öffentlichen Sitzung, ebenfalls am 28.10.2019, vorgenommen.