Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat versagt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB (Befreiung) zu der Errichtung der Anlagen außerhalb der überbaubaren Fläche und weist den Antragsteller auf die Vorgaben des Bebauungsplanes zur Grünfläche hin.

Der Gemeinderat empfiehlt, eine Änderung des Bebauungsplanes mit einem Investor zu erörtern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


 

Hinweis: Zum Tagesordnungspunkt erfolgen Erläuterungen, die schutzwürdige Interessen berühren, sodass der Gemeinderat einstimmig beschließt, diese zunächst in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. Anschließend wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt und über den Tagesordnungspunkt beschlossen.

 

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller hat bei der SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Versickerung von Grundwasser aus den vorhandenen Mineralwasserfassungen -nach der Entgasung- über ein entsprechendes Becken gestellt.

Im Rahmen der Antragsprüfung hat die SGD Nord die Gemeinde Thür am Verfahren beteiligt und um Beratung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gebeten.

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet nördlich der L120“ und entspricht nicht dessen Festsetzungen.

 

Das geplante Versickerungsbecken sowie dessen vorgesehene Zuleitung liegen in einer ausgewiesenen Grünfläche und außerhalb der überbaubaren Fläche.

Außerhalb der überbaubaren Flächen sind weder Nebenanlagen noch Hauptanlagen zulässig.

 

Für die Grünfläche sind auch entsprechende Pflanz-/Pflegevorgaben festgesetzt.

Auszug Textfestsetzungen:

 

 

Diese Vorgabe wurde im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Landschaftsplanerischem Beitrag als landespflegerische Maßnahme verbindlich festgesetzt. Der Eingriff, der durch die damalige Planung verursacht wurde, galt u.a. dadurch als ausgeglichen.

 

 

In der Anlage sind der Lageplan und die Bebauungsplanurkunde beigefügt.