Sitzung: 15.10.2019 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/106/2019
Beschluss:
Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig gibt folgende
Beschlussempfehlung an den Stadtrat:
- Der Aufstellungsbeschluss vom 07.05.2014 wird
angepasst. Die Bauleitplanung soll nun gem. § 13 b BauGB fortgeführt werden.
- Der Stadtrat nimmt den vorgestellten Entwurf
an.
- Er beschließt auf die frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1
BauGB i.V.m. § 13 b BauGB zu verzichten und i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB durch zu führen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 07.05.2014 gefasst. Damals
sollte ein Verfahren gem. § 13 a BauGB (sog. beschleunigtes Verfahren)
durchgeführt werden.
Die Planungen wurden in der Zwischenzeit mehrfach angepasst und
verfeinert. Ebenso war eine Artenschutzuntersuchung notwendig, die auch
durchgeführt wurde (Gutachten anbei).
Die aktuelle Planung sieht nun einen Bebauungsplan mit einem allgemeinen
Wohngebiet mit 3 Baufeldern vor.
Zulässig sind maximal 2 Vollgeschosse. Die mögliche Gebäudehöhe beträgt
9m, bei einer Dachneigung von 0-35 Grad.
Da die Grundstücke in den Außenbereich ragen, wird verwaltungsseitig ein
Verfahrenswechsel zum sog. 13b-Verfahren empfohlen.
Im 13b-Verfahren wird i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz
1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach
§ 2a BauGB, von der Angaben nach § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind
sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.