Beschluss:
A) Der Ortsgemeinderat stimmt dem
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fallerstraße“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan
zwischen der Ortsgemeinde Thür und dem Vorhabenträger gemäß § 12 Abs. 1 BauGB
zu. Der Durchführungsvertrag ist zwingende Voraussetzung und damit Bestandteil
der gesamten Planung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Nach der Abstimmung A) erfolgt eine kurze Sitzungsunterbrechung zur
Unterzeichnung des Durchführungsvertrages.
B) Der Ortsgemeinderat beschließt den Abschluss
des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
unter Verweis auf die in der Anlage aufgeführten Einzelbeschlüssen. Die Anlage
mit Ihren Einzelbeschlüssen wird somit Teil der Niederschrift.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
C) Des Weiteren beschließt der Ortsgemeinderat
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fallerstraße“ (Planurkunde inkl. Vorhaben-
und Erschließungsplan mit den textlichen Festsetzungen) als Satzung gem. § 10
BauGB und billigt die Begründung.
Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung
den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Winfried Berresheim, Lukas Ellerich und Jürgen Jakob vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss zu o.g. Bebauungsplan wurde am 27.09.2018 in öffentlicher
Sitzung gefasst. In der Sitzung am 08.05.2019 wurde der Planentwurf angenommen
und beschlossen das Offenlage- und Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und §
4 Abs. 2 BauGB durch zu führen. Dies erfolgte in der Zeit vom 22.07. bis inkl.
23.08.2019.
Die eingegangenen Stellungnahmen u. die dazugehörigen
Abwägungsbeschlussvorschläge sind in der Anlage aufgeführt.
Der für den Bebauungsplan notwendige Durchführungsvertrag wurde
zwischenzeitlich erarbeitet, vom Investor unterzeichnet und liegt der Vorlage
als Anlage bei. Vor dem Satzungsbeschluss muss der Durchführungsvertrag
beschlossen und vom Ortsbürgermeister unterzeichnet werden.