Beschluss:

A)   Der Ortsgemeinderat stimmt dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fallerstraße“  mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan zwischen der Ortsgemeinde Thür und dem Vorhabenträger gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zu. Der Durchführungsvertrag ist zwingende Voraussetzung und damit Bestandteil der gesamten Planung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

Nach der Abstimmung A) erfolgt eine kurze Sitzungsunterbrechung zur Unterzeichnung des Durchführungsvertrages.

 

 

B)   Der Ortsgemeinderat beschließt den Abschluss des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB unter Verweis auf die in der Anlage aufgeführten Einzelbeschlüssen. Die Anlage mit Ihren Einzelbeschlüssen wird somit Teil der Niederschrift.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

C)   Des Weiteren beschließt der Ortsgemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fallerstraße“ (Planurkunde inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan mit den textlichen Festsetzungen) als Satzung gem. § 10 BauGB und billigt die  Begründung.

Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Winfried Berresheim, Lukas Ellerich und Jürgen Jakob vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.

 

 

Sachverhalt:

Der Aufstellungsbeschluss zu o.g. Bebauungsplan wurde am 27.09.2018 in öffentlicher Sitzung gefasst. In der Sitzung am 08.05.2019 wurde der Planentwurf angenommen und beschlossen das Offenlage- und Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durch zu führen. Dies erfolgte in der Zeit vom 22.07. bis inkl. 23.08.2019.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen u. die dazugehörigen Abwägungsbeschlussvorschläge sind in der Anlage aufgeführt.

 

Der für den Bebauungsplan notwendige Durchführungsvertrag wurde zwischenzeitlich erarbeitet, vom Investor unterzeichnet und liegt der Vorlage als Anlage bei. Vor dem Satzungsbeschluss muss der Durchführungsvertrag beschlossen und vom Ortsbürgermeister unterzeichnet werden.