Beschluss:
Der Stadtrat erteilt sein Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB
zu den o.g. Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Bauherr plant die Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit jeweils 6
Wohnungen.
Die Gebäude sollen mit Aufzug und barrierefrei hergestellt werden. Für
jede Wohnung werden 2 PKW-Stellplätze zur Verfügung stehen. Die Wohnflächen
liegen zwischen 67 qm und 93 qm. Die Häuser werden unterkellert und dort mit
Keller-, Wasch- und Fahrradräumen ausgestattet (s. beiliegenden Katasterplan
und Ansichten).
Die Grundstücke befinden sich im sog. Innenbereich der Stadt Mendig.
Daher sind die Vorhaben gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben wurde
auch bereits mit der Kreisverwaltung hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen
Zulässigkeit positiv abgestimmt.
Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebung ein.
Die Stadt hatte bereits in den vergangenen Jahren mehrfach ihr
Einvernehmen zu Bauvorhaben (mehrere Mehrfamilien- oder Doppelhäuser) auf
diesen Grundstücken erteilt.