Beschluss:

Die Entscheidung, von dem bisherigen Instrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abzusehen und den Bebauungsplan als Angebotsplanung aufzustellen sowie die Entscheidung über die Annahme als Entwurf, der Durchführung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird vertagt.

 

Zunächst sollen im Bauausschuss die Vor- und Nachteile für die Stadt Mendig diskutiert und der Entwurf des Vertragswerks vorberaten werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.03.2017 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) gefasst. Weiterhin erfolgte damals der Beschluss unter dem Aspekt, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) aufgestellt werden sollte.

Da der Konkretisierungstatbestand für den VBP inzwischen hinfällig ist, durch die Umplanung des Konzeptes durch den Vorhabenträger, soll nun ein „normaler“ Angebotsbebauungsplan erstellt werden. Die verschiedenen Punkte, welche vertraglich zu regeln sind, werden nun in einem städtebaulichen Vertrag und nicht in einem Durchführungsvertrag fest gehalten.

 

Die artenschutzrechtliche Prüfung und die Verkehrsabschätzungen sind erfolgt und der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.

Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB sind gegeben.

Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB, die Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie die zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 2 BauGB und § 10 a Abs. 1 BauGB wird in diesem Verfahren nicht durchgeführt bzw. ist nicht notwendig (s. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).

 

Der Planer vom beauftragten Planungsbüro wird in der Sitzung anwesend sein, die Planung vorstellen und für potentielle Fragen zur Verfügung stehen.