Beschluss:
Die Entscheidung, von dem bisherigen Instrument eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes abzusehen und den Bebauungsplan als Angebotsplanung
aufzustellen sowie die Entscheidung über die Annahme als Entwurf, der
Durchführung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange wird vertagt.
Zunächst sollen im Bauausschuss die Vor- und Nachteile für die Stadt
Mendig diskutiert und der Entwurf des Vertragswerks vorberaten werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.03.2017 den
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB (beschleunigtes
Verfahren) gefasst. Weiterhin erfolgte damals der Beschluss unter dem Aspekt,
dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) aufgestellt werden sollte.
Da der Konkretisierungstatbestand für den VBP inzwischen hinfällig ist,
durch die Umplanung des Konzeptes durch den Vorhabenträger, soll nun ein
„normaler“ Angebotsbebauungsplan erstellt werden. Die verschiedenen Punkte,
welche vertraglich zu regeln sind, werden nun in einem städtebaulichen Vertrag
und nicht in einem Durchführungsvertrag fest gehalten.
Die artenschutzrechtliche Prüfung und die Verkehrsabschätzungen sind
erfolgt und der Vorlage als Anlage beigefügt.
Das Bebauungsplanverfahren wird im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
durchgeführt.
Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB sind
gegeben.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein
Umweltbericht gem. § 2a BauGB, die Angabe welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie die zusammenfassenden
Erklärung nach § 6a Abs. 2 BauGB und § 10 a Abs. 1 BauGB wird in diesem
Verfahren nicht durchgeführt bzw. ist nicht notwendig (s. § 13 a Abs. 2 Nr. 1
BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).
Der Planer vom beauftragten Planungsbüro wird in der Sitzung anwesend
sein, die Planung vorstellen und für potentielle Fragen zur Verfügung stehen.