Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtrat der Stadt Mendig nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt diese gem. der Einzelbeschlüsse in der Anlage. Die Anlage wird somit Teil der Niederschrift.

Der Stadtrat fasst den Beschluss, in das Verfahren gem. § 13 b BauGB zu wechseln.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

9

Ablehnung

1

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Die Vorhabenträger zum Bebauungsplan planen die Entwicklung eines neuen Wohnprojektes in Mendig. Geplant ist die Entwicklung einer neuen Gemeinschaft Gleichgesinnter, in der die Bewohner untereinander und füreinander da sind (z.B.: Besuche, Fahrdienste etc.)

Hierfür soll oberhalb der Straße „Ernteweg“, das Gebiet „ehemaliges Martinsheim“ genutzt werden.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.03.2017 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) gefasst.

 

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 13 a BauGB fand bereits statt. Hier sind einige Stellungnahmen eingegangen, welche in dieser Sitzung behandelt werden (siehe Anlage „Würdigung“).

 

Weiterhin ist ein Verfahrenswechsel in das Verfahren gem. § 13 b BauGB nötig, da es sich hier um Flächen im Außenbereich handelt. Der Verfahrenswechsel wird in der heutigen Sitzung beraten.

Das Verfahren ist nach dem neu eingeführten § 13 b BauGB durch zu führen. Dieser macht eine Entwicklung von Flächen im Außenbereich, unter bestimmten Voraussetzungen, möglich. Diese Möglichkeit ist allerdings befristet. Der Satzungsbeschluss muss bis zum 31.12.2021 gefasst sein.

Der § 13 b BauGB verweist auf den § 13 a BauGB, somit kann hier auch das sog. beschleunigte Verfahren durchgeführt werden.

 

Die artenschutzrechtliche Prüfung und die Verkehrsabschätzungen sind beigefügt.

 

Planer vom beauftragten Büro werden in der Sitzung anwesend sein und über die Stellungnahmen und die Abwägungen  berichten.