Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Hauptausschuss nimmt den vorgelegten Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Verkehrssituation und zur Senkung des Geschwindigkeitsniveaus im unteren Bereich der Pellenzstraße zustimmend zur Kenntnis.

Die in Buchstabe d) des Maßnahmenkatalogs beschriebenen, wechselseitigen Fahrbahneinengungen sollen für einen Probezeitraum von mind. 2 Monaten versuchsweise angebracht werden, um deren Effektivität und Praxistauglichkeit zu überprüfen.

Im Jahre 2019 sollen für den Bereich der unteren Pellenzstraße zwei ortsfeste und eine mobile Geschwindigkeitsanzeigetafel angeschafft werden. Die hierfür benötigten Haushaltsmittel sollen in den Haushaltsplan 2019 eingestellt werden.

Gegebenenfalls könnte in diesem Feldversuch auch noch überprüft werden, ob mit dem Wegfall von einer Seite der Flaschenhalsverengung und der gleichzeitigen Anlegungen einer etwas unterhalb anzulegenden zusätzlichen Einengung auf der anderen Straßenseite eine Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus im Abschnitt zwischen den Straßenein-mündungen Backeleyen und Schäferspforte erreicht werden kann.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

X

Ablehnung

1

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Es wird Bezug genommen auf die Sitzungen des Stadtrates vom 24.04.2018 sowie des Hauptausschusses am 17.04.2018.

 

Am 04.07.2018 fand in der unteren Pellenzstraße ein Ortstermin unter Beteiligung der Stadt Mendig, der Polizeiinspektion Mayen, sowie der Bauverwaltung und der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung statt.

Dabei wurde der Streckenabschnitt zwischen der Einmündung Ölmühle und dem Kreuzungsbereich Heidenstockstraße/Poststraße im Hinblick auf mögliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Augenschein genommen.

Dabei wurde ein vorläufiger Maßnahmenkatalog für diesen unteren Bereich der Pellenzstraße erarbeitet, der folgende Vorschläge enthält:

 

a)      Abgefahrene 30 km/h-Markierungen

Die vorhandenen 30 km/h Fahrbahnmarkierungen sind teilweise so abgefahren, dass sie alsbald erneuert werden.

b)      Das bergaufwärts an Haus Nr. 64 (unterhalb Bäckerei Lempertz) vorhandene 50 km/h Verkehrszeichen wird ersatzlos entfernt.

c)       Die unterhalb der Einmündung Backeleyen vorhandene beidseitige Einengung hat sich nach übereinstimmender Einschätzung der Polizeiinspektion Mayen und der Ordnungsverwaltung ausdrücklich bewährt. Diese sogenannte „Flaschenhals-Verengung“ sollte deshalb möglichst erhalten werden.

d)      Weiter unterhalb sollen vor den Anwesen Haus-Nr. 51,  Haus-Nr. 26 und Haus-Nr. 3 zunächst versuchsweise Fahrbahneinengungen angelegt werden.

e)      Im Jahre 2019 sollen zwei ortsfeste und eine mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln angeschafft und in der unteren Pellenzstraße installiert werden.

f)       Hinsichtlich des schwierigen Begegnungsverkehrs für die Busse des ÖPNV wurden erste Verhandlungen mit der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz geführt. Vor dort wurde mitgeteilt, dass für die Zeit nach Fertigstellung des P+R-Parkplatzes nahe des Bahnhofs Niedermendig eine Taktung der Linienbusse ohne Begegnungsverkehr in der Pellenzstraße geplant werden kann.

g)      Bezüglich der Parksituation im Bereich der oberen Pellenzstraße, Ortseingang aus Richtung Bell, ist zu beachten, dass es sich hier um eine Landesstraße (L 120) handelt. Hier angedachte Maßnahmen müssen zunächst noch in einem Abstimmungsverfahren unter Beteiligung des Straßenbaulastträgers (LBM Cochem), der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und der Polizeiinspektion erörtert werden. Dieses Beteiligungsverfahren soll nach den Sommerferien angegangen werden.

 

Dieser Sitzungsvorlage ist ein Plan beigefügt, in dem die Örtlichkeiten zu c) und d) dargestellt sind.