Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat befürwortet, dass die Verbandsgemeinde Mendig zur  Sicherstellung der Holzvermarktung die nach Gesamtkonzept der Lenkungsgruppe vorgeschlagene neue kommunale Holzvermarktungsgesellschaft „Region Eifel“ in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion Eifel errichtet und sich als Gesellschafter daran beteiligt.

 

Die Verwaltung wird dazu beauftragt, alle zur Gründung erforderlichen Schritte gemäß § 92 GemO und die Vorlage der notwendigen Unterlagen an die Aufsichtsbehörde zu veranlassen.

Hierzu zählt insbesondere die Ausarbeitung der dafür erforderlichen Analyse und der Entwurf für den Gesellschaftervertrag.

Die für die Region Eifel gegründete Arbeitsgruppe wird hierzu in Zusammenarbeit mit den übrigen Arbeitsgruppen für die anderen vier kommunalen Holzvermarktungsgesellschaften sowie mit dem Gemeinde- und Städtebund einen Entwurf der Analyse sowie des Gesellschaftervertrages ausarbeiten und den Gesellschaftern zur Verfügung stellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Die Holzvermarktung durch Landesforsten wird zum 01.01.2019 beendet; die bisherigen Geschäftsbesorgungsverträge wird das Land Rheinland-Pfalz Ende 2018 insoweit aufkündigen. In der Folge ist für die waldbesitzenden Städte und Gemeinden erneut zu entscheiden, wie künftig die Holzvermarktung erfolgen soll.

 

Das Gesamtkonzept sieht dazu vor, dass die Holzvermarktung für den Kommunalwald künftig über fünf neu zu gründende regionale Holzvermarktungsorganisationen in der Rechtsform der GmbH erfolgt; alternativ durch eine Erweiterung der bereits vorhandenen Holzvermarktungsorganisationen für den Privatwald (sog. Pilotprojekte).

 

Beide Vermarktungswege werden mit einer Anschubfinanzierung für die ersten 7 bzw. 5 Jahre versehen; diese wird aus den Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich finanziert, die bisher Landesforsten zur Erfüllung dieser Dienstleistung erhielt.

 

Im Falle der waldbesitzenden Ortsgemeinden und der Stadt erfolgt die Holzvermarktung für den gemeindlichen Forstbetrieb gemäß § 68 Abs. 5 GemO durch die Verbandsgemeindeverwaltung als Verwaltungsgeschäft; dieses erledigt die Verwaltung jedoch nicht selbst, sondern über die Beteiligung an der neu zu gründenden kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft.

 

Nur die Verbandsgemeinde soll für ihre angehörigen Kommunen Gesellschafter in der Vermarktungsorganisation werden; eine unmittelbare Beteiligung von verbandsangehörigen Städten und Gemeinden ist nicht vorgesehen.

 

Im Übrigen wird wegen der weiteren Details auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt auf Grundlage der Informationsveranstaltungen im April sowie unter Würdigung der Gesamtumstände, dass die Verbandsgemeinde Mendig zur Sicherstellung der Holzvermarktung die Kommunale Holzvermarktungsgesellschaft „Region Eifel“ in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion errichtet und sich daran als Gesellschafter beteiligt.

 

Die waldbesitzenden Ortsgemeinden und die Stadt wurden bereits im Vorfeld über die Absicht der Verbandsgemeinde Mendig informiert, Gesellschafter der Holzvermarktungsgesellschaft zu werden.

Dadurch wird ein reibungsloser Übergang der Vermarktung des Holzes aus dem Kommunalwald gewährleistet und die laufenden Einnahmen aus dem Holzverkauf sichergestellt. Für die neuen Gesellschaften werden durch großzügige Anschubfinanzierung sowie der Möglichkeit der Übernahme gut geschulten Personals gute Startbedingungen geschaffen.

Auf die Verbandsgemeindeverwaltung kommen dabei ausschließlich Gesellschafteraufgaben zu, nicht dagegen Aufgaben aus dem Bereich des operativen Geschäfts des Holzverkaufens; dieses wird ausschließlich von dem Personal der Gesellschaft erledigt werden.

Zur Koordinierung des Gründungsprozesses der Holzvermarktungsgesellschaft für unsere Region Eifel ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der stellvertretend für die Städte und Gemeinden in unserem Landkreis Mayen-Koblenz, Herr Joachim Plitzko (1. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Mendig) und Herr Markus Hermann (Sachgebietsgruppenleiter „Finanzen“ der Verbandsgemeinde Vordereifel) angehören; die Federführung hat der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Herr Bernhard Jüngling (1. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Hillesheim).