Sitzung: 06.06.2018 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/036/2018
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat befürwortet, dass die Verbandsgemeinde Mendig
zur Sicherstellung der Holzvermarktung
die nach Gesamtkonzept der Lenkungsgruppe vorgeschlagene neue kommunale
Holzvermarktungsgesellschaft „Region Eifel“ in der Rechtsform der GmbH
gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der
Holzvermarktungsregion Eifel errichtet und sich als Gesellschafter daran
beteiligt.
Die Verwaltung wird dazu beauftragt, alle
zur Gründung erforderlichen Schritte gemäß § 92 GemO und die Vorlage der
notwendigen Unterlagen an die Aufsichtsbehörde zu veranlassen.
Hierzu zählt insbesondere die Ausarbeitung
der dafür erforderlichen Analyse und der Entwurf für den Gesellschaftervertrag.
Die für die Region Eifel gegründete
Arbeitsgruppe wird hierzu in Zusammenarbeit mit den übrigen Arbeitsgruppen für
die anderen vier kommunalen Holzvermarktungsgesellschaften sowie mit dem
Gemeinde- und Städtebund einen Entwurf der Analyse sowie des
Gesellschaftervertrages ausarbeiten und den Gesellschaftern zur Verfügung
stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Holzvermarktung durch Landesforsten wird zum 01.01.2019 beendet; die
bisherigen Geschäftsbesorgungsverträge wird das Land Rheinland-Pfalz Ende 2018
insoweit aufkündigen. In der Folge ist für die waldbesitzenden Städte und
Gemeinden erneut zu entscheiden, wie künftig die Holzvermarktung erfolgen soll.
Das Gesamtkonzept sieht dazu vor, dass die Holzvermarktung für den
Kommunalwald künftig über fünf neu zu gründende regionale
Holzvermarktungsorganisationen in der Rechtsform der GmbH erfolgt; alternativ
durch eine Erweiterung der bereits vorhandenen Holzvermarktungsorganisationen
für den Privatwald (sog. Pilotprojekte).
Beide Vermarktungswege werden mit einer Anschubfinanzierung für die
ersten 7 bzw. 5 Jahre versehen; diese wird aus den Mitteln aus dem kommunalen
Finanzausgleich finanziert, die bisher Landesforsten zur Erfüllung dieser
Dienstleistung erhielt.
Im Falle der waldbesitzenden Ortsgemeinden und der Stadt erfolgt die
Holzvermarktung für den gemeindlichen Forstbetrieb gemäß § 68 Abs. 5 GemO
durch die Verbandsgemeindeverwaltung als Verwaltungsgeschäft; dieses erledigt
die Verwaltung jedoch nicht selbst, sondern über die Beteiligung an der neu zu
gründenden kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft.
Nur die Verbandsgemeinde soll für ihre angehörigen Kommunen
Gesellschafter in der Vermarktungsorganisation werden; eine unmittelbare
Beteiligung von verbandsangehörigen Städten und Gemeinden ist nicht vorgesehen.
Im Übrigen wird wegen der weiteren Details auf die beigefügten
Unterlagen verwiesen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt auf Grundlage der
Informationsveranstaltungen im April sowie unter Würdigung der Gesamtumstände,
dass die Verbandsgemeinde Mendig zur Sicherstellung der Holzvermarktung die
Kommunale Holzvermarktungsgesellschaft „Region Eifel“ in der Rechtsform der
GmbH gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der
Holzvermarktungsregion errichtet und sich daran als Gesellschafter beteiligt.
Die waldbesitzenden Ortsgemeinden und die
Stadt wurden bereits im Vorfeld über die Absicht der Verbandsgemeinde Mendig
informiert, Gesellschafter der Holzvermarktungsgesellschaft zu werden.
Dadurch wird ein reibungsloser Übergang der
Vermarktung des Holzes aus dem Kommunalwald gewährleistet und die laufenden
Einnahmen aus dem Holzverkauf sichergestellt. Für die neuen Gesellschaften
werden durch großzügige Anschubfinanzierung sowie der Möglichkeit der Übernahme
gut geschulten Personals gute Startbedingungen geschaffen.
Auf die Verbandsgemeindeverwaltung kommen
dabei ausschließlich Gesellschafteraufgaben zu, nicht dagegen Aufgaben aus dem
Bereich des operativen Geschäfts des Holzverkaufens; dieses wird ausschließlich
von dem Personal der Gesellschaft erledigt werden.
Zur Koordinierung des Gründungsprozesses der
Holzvermarktungsgesellschaft für unsere Region Eifel ist eine Arbeitsgruppe
eingesetzt, der stellvertretend für die Städte und Gemeinden in unserem
Landkreis Mayen-Koblenz, Herr Joachim Plitzko (1. Beigeordneter der
Verbandsgemeinde Mendig) und Herr Markus Hermann (Sachgebietsgruppenleiter
„Finanzen“ der Verbandsgemeinde Vordereifel) angehören; die Federführung hat
der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Herr Bernhard Jüngling (1. Beigeordneter der
Verbandsgemeinde Hillesheim).