Sitzung: 10.04.2018 Bau-, Vergabe- und Stadtentwicklungsausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/022/2018
Beschluss:
Das Einvernehmen
nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Antragssteller möchte sein Gebäude (Gemarkung: Obermendig, Flur: 5,
Flurstück: 413/10) energetisch sanieren und Umbauten vornehmen.
Das Vorhaben befindet sich im Gebiet des rechtswirksamen Bebauungsplanes
„Im Limborn“. Dieser Bebauungsplan setzt unter Ziffer 7 der textlichen
Festsetzungen die Gestaltung der baulichen Anlagen fest.
Dachaufbauten:
Dachaufbauten sind nach den textlichen Festsetzungen auf 0,5 der
Dachlänge zulässig. Der Bauherr hält diese Festsetzungen bei einer der zwei
geplanten Dachgauben nicht ein. Um im Dachraum zusätzliche Wohnfläche zu
schaffen, möchte der Bauherr die Gaube auf der Rückseite des Gebäudes über die gesamte
Länge bauen. Hierfür bittet er im Abweichungsantrag um eine Befreiung der
textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Absatz 2 BauGB.
Vollgeschosse:
Durch die Dachaufbauten wird nach Nachweis vom Architekten, ein neues
Vollgeschoss geschaffen, sodass das Gebäude dann 2 Vollgeschosse aufweist, ohne
dass die bereits vorhandene Gebäudehöhe beeinträchtigt wird. Laut Bebauungsplan
sind 2 Vollgeschosse zulässig.
Der Bauausschuss der Stadt Mendig muss daher über das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauGB bzgl. der Befreiung der Länge der Dachgaube
beraten und entscheiden.