Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Antragssteller möchte sein Gebäude (Gemarkung: Obermendig, Flur: 5, Flurstück: 413/10) energetisch sanieren und Umbauten vornehmen.

Das Vorhaben befindet sich im Gebiet des rechtswirksamen Bebauungsplanes „Im Limborn“. Dieser Bebauungsplan setzt unter Ziffer 7 der textlichen Festsetzungen die Gestaltung der baulichen Anlagen fest.

 

Dachaufbauten:

Dachaufbauten sind nach den textlichen Festsetzungen auf 0,5 der Dachlänge zulässig. Der Bauherr hält diese Festsetzungen bei einer der zwei geplanten Dachgauben nicht ein. Um im Dachraum zusätzliche Wohnfläche zu schaffen, möchte der Bauherr die Gaube auf der Rückseite des Gebäudes über die gesamte Länge bauen. Hierfür bittet er im Abweichungsantrag um eine Befreiung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Absatz 2 BauGB.

 

Vollgeschosse:

Durch die Dachaufbauten wird nach Nachweis vom Architekten, ein neues Vollgeschoss geschaffen, sodass das Gebäude dann 2 Vollgeschosse aufweist, ohne dass die bereits vorhandene Gebäudehöhe beeinträchtigt wird. Laut Bebauungsplan sind 2 Vollgeschosse zulässig.

 

Der Bauausschuss der Stadt Mendig muss daher über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB bzgl. der Befreiung der Länge der Dachgaube beraten und entscheiden.