Gesamtbeschluss:
A)
Der
Stadtrat der Stadt Mendig beschließt den Abschluss des Auslegungs- und
Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB unter Verweis auf
die in der Anlage aufgeführten und beschlossenen Einzelbeschlüsse. Die Anlage
mit Ihren Einzelbeschlüssen wird somit Teil der Niederschrift.
B)
Des
Weiteren beschließt der Stadtrat den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan „Im
Reipental – Lagerplatz Firma Horbo“ (Planurkunde inkl. Textfestsetzungen und
Vorhaben- und Erschließungsplan gem. Anlage) als Satzung gem. § 10 BauGB.
Weiterhin wird die als Anlage beigefügte Begründung beschlossen. Der
Durchführungsvertrag ist ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplanes.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den
Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
X |
Ablehnung |
2 |
Stimmenenthaltungen |
1 |
Sachverhalt:
Der
Aufstellungsbeschluss wurde am 27.10.2015 gefasst. Damals noch unter dem Titel
„Zwischen Stürmerisch und Heidenstockstraße“.
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der
Zeit vom 14.01.2016 bis 28.01.2016 durchgeführt. Hierzu gingen keine
Anmerkungen ein.
Das Beteiligungs- und Auslegungsverfahren gem. §§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2
BauGB wurde durchgeführt vom 19.05.2016 bis 20.06.2016.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage mit den dazugehörigen
Einzelbeschlussvorschlägen zur Würdigung/Abwägung aufgeführt.
Herr Ammel erteilt Frau Lunkenheimer das Wort. Frau Lunkenheimer erklärt
die Planungen und Festsetzungen und erläutert die Würdigungen. Der
Übertragungsfehler auf Seite 9 der Würdigungen wird redaktionell berichtigt.