Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließenden
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Im Reipental –
Lagerplatz Firma HORBO“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan zwischen der Stadt
Mendig (vertreten durch den Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel) und dem
Vorhabenträger (Horbo GmbH, vertreten durch Herrn Rudolf Stein) zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
2 |
Sachverhalt:
Die Stadt kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die
Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf Grundlage
eines mit der Stadt abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der
Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage
ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der
Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss
nach § 10 Abs. 1 BauGB (Satzungsbeschluss) durch den Abschluss eines
Durchführungsvertrages.
Das Offenlage- und Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4
Abs. 2 BauGB wurde bereits im Mai/Juni 2016 durchgeführt. Den Entwurf zur
Abwägung erfolgte dann im Oktober 2016 durch das Planungsbüro.
Aufgrund der Stellungnahme und der Anforderung des Landesamtes für
Geologie und Bergbau musste erst eine ergänzende Stellungnahme abgewartet
werden. Diese ging Datum vom 07.04.2017 ein.
Somit kann der Satzungsbeschluss nun gefasst werden. Vorher muss der
Durchführungsvertrag beschlossen und unterzeichnet werden.
Der Vertrag mit seinen Anlagen ist beigefügt.