Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

A)     Der Stadtrat der Stadt Mendig beschließt den Abschluss des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Eine Würdigung der Stellungnahme ist nicht erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden.

B)      Des Weiteren beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan „Ober der Hohl - 3. Änderung“ (Planurkunde s. Anlage) als Satzung gem. § 10 BauGB. Weiterhin wird die als Anlage beigefügte Begründung beschlossen.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


 

Sachverhalt:

In der Zeit vom 14.11.2016 bis inkl. 14.12.2016 wurde das Auslegungsverfahren durchgeführt. Weiterhin wurden die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 21.08.2017 beteiligt und konnten sich in angemessener Frist zu den Planungen äußern.

 

Es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

 

  1. Kreisverwaltung Mayen Koblenz vom 18.09.2017:
    Keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

 

  1. Energienetze Mittelrhein vom 07.09.2017:
    Belange werden nicht berührt.

 

Somit bedürfen die eingegangen Stellungnahmen keiner weiteren Würdigung. Die Planung kann unverändert beibehalten werden.

 

Bei den o.g. Beteiligungen wurde die Planung irrtümlich als „1. Änderung“ bzw. „2. Änderung“ betitelt. Es handelt sich jedoch um die „3. Änderung“, was mit dem vorliegenden Beschluss sowie auf dem Satzungstext und in der Planurkunde berichtigt wird. Da es sich hierbei lediglich um eine redaktionelle Änderung handelt, ist keine erneute Offenlage notwendig. In der Bekanntmachung wird dies ebenfalls explizit aufgeführt.