Beschluss:
A)
Der
Stadtrat der Stadt Mendig beschließt den Abschluss des Auslegungs- und
Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Eine Würdigung der
Stellungnahme ist nicht erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden.
B)
Des
Weiteren beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan „Ober der Hohl - 3.
Änderung“ (Planurkunde s. Anlage) als Satzung gem. § 10 BauGB. Weiterhin wird
die als Anlage beigefügte Begründung beschlossen.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den
Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
In der Zeit vom 14.11.2016 bis inkl. 14.12.2016 wurde das
Auslegungsverfahren durchgeführt. Weiterhin wurden die Träger öffentlicher
Belange mit Schreiben vom 21.08.2017 beteiligt und konnten sich in angemessener
Frist zu den Planungen äußern.
Es sind folgende
Stellungnahmen eingegangen:
- Kreisverwaltung
Mayen Koblenz vom 18.09.2017:
Keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
- Energienetze
Mittelrhein vom 07.09.2017:
Belange werden nicht berührt.
Somit bedürfen die
eingegangen Stellungnahmen keiner weiteren Würdigung. Die Planung kann
unverändert beibehalten werden.
Bei den o.g. Beteiligungen wurde die Planung irrtümlich als „1. Änderung“
bzw. „2. Änderung“ betitelt. Es handelt sich jedoch um die „3. Änderung“, was
mit dem vorliegenden Beschluss sowie auf dem Satzungstext und in der
Planurkunde berichtigt wird. Da es sich hierbei lediglich um eine redaktionelle
Änderung handelt, ist keine erneute Offenlage notwendig. In der Bekanntmachung
wird dies ebenfalls explizit aufgeführt.