Sitzung: 07.12.2017 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/083/2017
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36
BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Über das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für den Anbau eines
eingeschossigen Anbaus auf dem Grundstück Gemarkung: Obermendig, Flur: 6,
Flurstück: 63/13 hat der Bauausschuss bereits in seiner Sitzung am 05.09.2017
beraten und entschieden. Da sich das Bauvorhaben im Außenbereich gemäß § 35
BauGB befindet, war zunächst die Privilegierung nach dem Absatz 1 fraglich. Mit
dieser Begründung wurde auch das gemeindliche Einvernehmen versagt.
Die Bauaufsichtsbehörde hat im Rahmen der Bearbeitung und Prüfung die
Landwirtschaftskammer beteiligt. Diese kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass eine
Privilegierung nach § 35 Absatz 1 BauGB nicht vorliegt.
Wie bereits in der damaligen Sitzungsvorlage ausgeführt, könnte es sich
bei dem Bau des Anbaus um ein sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Absatz 2 BauGB
handeln. Vor allem in Betracht kam damals wie heute die Erweiterung eines
Wohnhauses nach § 35 Absatz 4 Nr. 5 BauGB. Nach Rücksprache mit der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz werden die Voraussetzungen für die Zulassung der
Erweiterung als gegeben angesehen, sodass aus bauplanungsrechtlicher Sicht
keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.
Daher bittet die Bauaufsicht darum, dass über die Erteilung des
gemeindlichen Einvernehmens erneut beraten und entschieden wird.