Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bauausschuss erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Über das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für den Anbau eines eingeschossigen Anbaus auf dem Grundstück Gemarkung: Obermendig, Flur: 6, Flurstück: 63/13 hat der Bauausschuss bereits in seiner Sitzung am 05.09.2017 beraten und entschieden. Da sich das Bauvorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befindet, war zunächst die Privilegierung nach dem Absatz 1 fraglich. Mit dieser Begründung wurde auch das gemeindliche Einvernehmen versagt.

Die Bauaufsichtsbehörde hat im Rahmen der Bearbeitung und Prüfung die Landwirtschaftskammer beteiligt. Diese kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass eine Privilegierung nach § 35 Absatz 1 BauGB nicht vorliegt.

 

Wie bereits in der damaligen Sitzungsvorlage ausgeführt, könnte es sich bei dem Bau des Anbaus um ein sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Absatz 2 BauGB handeln. Vor allem in Betracht kam damals wie heute die Erweiterung eines Wohnhauses nach § 35 Absatz 4 Nr. 5 BauGB. Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz werden die Voraussetzungen für die Zulassung der Erweiterung als gegeben angesehen, sodass aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

 

Daher bittet die Bauaufsicht darum, dass über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erneut beraten und entschieden wird.