Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat befürwortet den Antrag und stimmt der beantragten Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur Überschreitung der Baugrenze zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

 

Achim Massion, Christoph Merkler

 

 

Sachverhalt:

Die Antragssteller beabsichtigen den Umbau des bestehenden Sportplatzgebäudes (Gemarkung: Thür, Flur: 15 Flurstück: 538/28) zu einem Zweifamilienhaus mit Garage. Da die Garage des geplanten Vorhabens die Baugrenze überschreitet und sich das Vorhaben im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Auf dem Sportplatz“ befindet, wird im Rahmen des Bauantrages ein Abweichungsantrag gestellt.

In dem Antrag wird angegeben, dass die Platzierung der Garage aufgrund des bereits bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück begrenzt ist, sodass die Garage zum Teil über die Baugrenze tritt. Da es sich bei der Garage um ein untergeordnetes Nebengebäude handelt und die Baugrenze nur minimal überschritten wird, wird die Zulassung der Abweichung für die Garage beantragt.