Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2023

 

Der Gemeinderat beschließt

 

a.    den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Ortsgemeinde Volkesfeld gem. § 113 Abs. 3 GemO aus der Sitzung vom 21.11.2024 zur Kenntnis zu nehmen,

b.    den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Volkesfeld zum 31.12.2023 festzustellen, das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen,

c.     der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 14.569,56 EUR (davon 4.569,56 EUR im ordentlichen Bereich und 10.000 EUR im investiven Bereich) zuzustimmen und

d.    die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

 

  1. Entlastungserteilung

 

Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2023 erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Rudolf Schüller, Thomas Schmitt, Jörg Lempertz

 

Den Vorsitz übernimmt die Beigeordnete Silke Schlich.

Das Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Gabriele Rech, berichtet von den Ergebnissen der Prüfung.

 

 

 

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2023 für die Gemeinde Volkesfeld wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 7.754,53 EUR ab und verschlechtert sich damit um 45.724,53 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Überschuss von 37.970,00 EUR auswies.

 

Die Finanzrechnung 2023 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 7.098,51 EUR aus, wovon

a)       ein Überschuss von 21.750,97 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 13.591,44 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und

c)       ein Fehlbetrag aus den Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten sowie den Auszahlungen aus den Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 15.258,04 EUR entstand.

 

Der Fehlbetrag erhöht die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde. Der Finanzmittelbestand beträgt zum 31.12.2023 = 173.537,53 EUR.

 

Aus dem Vorjahr 2022 wurde eine Übertragung im ordentlichen Bereich i. H. v. 1.789,47 EUR für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED vorgenommen und auch verwendet.

Von den im Haushaltsjahr 2023 nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen erfolgte eine Übertragung ins Folgejahr 2024 im ordentlichen Bereich i. H. v. 4.569,56 EUR für Unterhaltungsarbeiten an Straßen und im investiven Bereich i. H. v. 10.000,00 EUR für die Errichtung einer Blitzschutzanlage am Dorfgemeinschaftshaus, insgesamt 14.569,56 EUR.

 

Die Haushaltssatzung 2023 sah keine Kreditaufnahme vor, aus dem Vorjahr wurde Ermächtigung i. H. v. 54.120,00 EUR übertragen, eine Inanspruchnahme ist nicht erfolgt.

 

Das Eigenkapital verringert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 846.580,48 EUR. Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2023 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.11.2024 die Belegprüfung vorgenommen.

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird über das Beratungsergebnis in der Gemeinderatssitzung berichten.