Sachverhalt:
Gem. § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erfolgt die Unterrichtung des Gemeinderates über den Stand des Haushaltsvollzugs während des Haushaltsjahres nach den örtlichen Bedürfnissen der Gemeinde. Über das Erreichen der Finanz- und Leistungsziele soll der Gemeinderat zum 30. Juni […] spätestens zwei Monate nach dem [jeweiligen] Stichtag unterrichtet werden.
Die Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2024 wurde im Gemeinderat am 18.01.2024 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 19.02.2024.
Die Haushaltssatzung wurde am 29.02.2024 veröffentlicht.
Ausführliche Informationen zum Haushaltsvollzug zum Stichtag 30.06.2024 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Weiterhin ist ein Auszug der Finanzrechnung mit Konten zum 30.06.2024 beigefügt.