Die Ratsmitglieder wurden über die Rechte und Pflichten ihres Amtes belehrt und besonders auf die Bestimmungen der §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht) und 30 Abs. 1 (Ausübung des Amtes nach Gewissensüberzeugung) GemO hingewiesen. Anschließend hat der Bürgermeister die nachfolgend aufgeführten Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet:
Matthias Wingender
Simon Maxein
Sachverhalt:
Das Ratsmitglied Matthias Wingender war bei der
konstituierenden Sitzung am 11.07.2024 nicht anwesend.
Herr Julian Rech ist aus dem Gemeinderat Volkesfeld ausgeschieden. Julian
Rech war Mitglied der Wählergruppe Schüller im Gemeinderat Volkesfeld. Nach dem
Wahlvorschlag der Wählergruppe Schüller soll Herr Simon Maxein in den
Gemeinderat Volkesfeld nachrücken. Herr Maxein hat mit Nachricht vom 29.09.2024
sein Mandat im Gemeinderat Volkesfeld angenommen.
Der Bürgermeister verpflichtet die Ratsmitglieder, auch die
wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung
namens der Ortsgemeinde Volkesfeld durch Handschlag auf die gewissenhafte
Erfüllung ihrer Pflichten (vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO). Die Pflichten der Ratsmitglieder
ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2
zu § 30 GemO).
Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten
verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur
nach erforderlich oder vom Rat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze
berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.
Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln
im Interesse der Ortsgemeinde Volkesfeld.
Die Vornahme der Verpflichtung obliegt dem Ortsbürgermeister. Ist er verhindert, so obliegt die Verpflichtung dem Beigeordneten in der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis.