Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ratsmitglieder wurden über die Rechte und Pflichten ihres Amtes belehrt und besonders auf die Bestimmungen der §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht) und 30 Abs. 1 (Ausübung des Amtes nach Gewissensüberzeugung) GemO hingewiesen. Anschließend hat der Bürgermeister die nachfolgend aufgeführten Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet:

Matthias Wingender

                       Simon Maxein

 


Sachverhalt:

 

Das Ratsmitglied Matthias Wingender war bei der konstituierenden Sitzung am 11.07.2024 nicht anwesend.

 

Herr Julian Rech ist aus dem Gemeinderat Volkesfeld ausgeschieden. Julian Rech war Mitglied der Wählergruppe Schüller im Gemeinderat Volkesfeld. Nach dem Wahlvorschlag der Wählergruppe Schüller soll Herr Simon Maxein in den Gemeinderat Volkesfeld nachrücken. Herr Maxein hat mit Nachricht vom 29.09.2024 sein Mandat im Gemeinderat Volkesfeld angenommen.

 

Der Bürgermeister verpflichtet die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde Volkesfeld durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO). Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

 

Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich oder vom Rat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.

 

Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln im Interesse der Ortsgemeinde Volkesfeld.

 

Die Vornahme der Verpflichtung obliegt dem Ortsbürgermeister. Ist er verhindert, so obliegt die Verpflichtung dem Beigeordneten in der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis.