Beschluss:
a)
Der Gemeinderat beschließt den Beschluss vom 04.10.2005 zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes unter der Bezeichnung
„Dornheck/Schweinsgraben II“, später unter der Bezeichnung „Verlängerung
Vulkanstraße“ weitergeführt, aufzuheben.
Des
Weiteren fasst der Gemeinderat den
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Verlängerung
Vulkanstraße und 3. Änderung Dornheck/Schweinsgraben“. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich
bekannt zu machen.
b) Mit der Erstellung der
Bauleitplanunterlagen wird das Büro
WeSt-Stadtplaner GmbH, Polch, gemäß Angebot vom 25.09.2023, zum Angebotspreis
i.H.v. 18.859,13 € (brutto), beauftragt.
Die
Auftragserteilung erfolgt stufenweise durch den Ortsbürgermeister. Zunächst
werden die Aufträge für die notwendigen naturschutz- und artenschutzrechtlichen
Erfassungen sowie für die Erstellung eines Vorentwurfs des Bebauungsplans
erteilt.
Der
Auftrag zur Erfassung der Außengebietsentwässerung wird an das Büro
IBS-Ingenieure GbR, Polcher Straße 4-6, 56727 Mayen, gemäß Angebot vom 21.09.2023, zum Angebotspreis i.H.v. 4.785,29 €
(brutto), vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Rieden beabsichtigt, die Planung eines Neubaugebiets im
Bereich der Verlängerung Vulkanstraße vorzunehmen. Ein Lageplan aus dem der
Geltungsbereich ersichtlich ist, ist in der Anlage beigefügt. Für das
beabsichtigte Plangebiet wurde bereits in den Jahren 2005-2009 ein
Bauleitplanverfahren zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes (WA) durchgeführt.
Dieses Bauleitplanverfahren wurde aus verschiedenen Gründen seinerzeit nicht zu
Ende geführt, so dass der Bebauungsplan keine Rechtskraft erlangt hat.
Da seit dem seinerzeitigen Verfahren ein langer Zeitraum vergangen ist
und in diesem Zeitraum zahlreiche Änderungen im Verfahrensablauf bzw. in den zu
berücksichtigenden Vorschriften und Gesetzen erfolgt sind, ist ein
Wiederaufgreifen des alten Verfahrens nicht möglich.
Es ist daher erforderlich, den seinerzeitigen Beschluss vom 04.10.2005
zur Aufstellung eines Bebauungsplanes unter der Bezeichnung
„Dornheck/Schweinsgraben II“, später unter der Bezeichnung „Verlängerung
Vulkanstraße“ weitergeführt, aufzuheben und einen Aufstellungsbeschluss für ein
neues Bauleitplanverfahren zu fassen.
Da es sich bei dem zu überplanenden Bereich um Flächen im Außenbereich
handelt, kann das Verfahren nur als Regelverfahren gem. §§ 2 ff. BauGB
durchgeführt werden. Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
dargestellt, so dass das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB
eingehalten wird.
Von der Verwaltung wurden für die notwendigen Arbeiten zur Aufstellung
des Bebauungsplans bereits Angebote angefordert.
1) Vom Planungsbüro WeSt-Stadtplaner GmbH,
Tannenweg 10, 56751 Polch liegt das Honorarangebot vom 25.09.2023 vor. Dieses
enthält die Erstellung der Bebauungsplanunterlagen, des Umweltberichts einschl.
naturschutzrechtlicher Eingriffs- und Ausgleichsregelungen, der
Artenschutzrechtlichen Potenzialanalyse, sowie optional eine evtl.
erforderliche Grünlandkartierung. Das Angebot beläuft sich auf 18.859,13 €.
Sollte sich im Verlauf des Verfahrens die
Notwendigkeit für tiefergehende Untersuchungen (z.B. Landschaftsbildanalyse,
Schallgutachten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung o.ä.) ergeben, so sind
hierfür gesonderte Angebote einzuholen.
Der Auftrag an das Planungsbüro sollte vom
Gemeinderat komplett gem. vorliegendem Angebot beschlossen werden, die tatsächliche
Auftragserteilung durch den Ortsbürgermeister sollte stufenweise -nach
Fortschritt des Verfahrens- erfolgen. Zunächst sind die Aufträge für die
naturschutz- und artenschutzrechtlichen Erfassungen sowie für die Erstellung
eines Vorentwurfs des Bebauungsplans zu erteilen.
2) Vom Büro IBS-Ingenieure GbR, Polcher
Straße 4-6, 56727 Mayen liegt ein Honorarangebot vom 21.09.2023 über die
Erfassung der Außengebietsentwässerung einschl. Erstellung von
Maßnahmenvorschlägen sowie Ermittlung der groben Baukosten für notwendige
Schutzmaßnahmen vor. Die Angebotssumme beläuft sich auf 4.785,29 €.
Dieser Auftrag sollte vom Gemeinderat
beauftragt werden, da diese Grundlagenermittlung bereits für den Vorentwurf des
Bebauungsplans erforderlich ist.