Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 19.02.2024 wurde der am 18.01.2024 durch den
Gemeinderat Volkesfeld beschlossene Haushaltsplan der Ortsgemeinde Volkesfeld
von der Kommunalaufsicht genehmigt.
Es wird festgestellt, dass der Haushalt 2024 in der Planung sowohl im
Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt nicht ausgeglichen ist und somit gegen §
93 Abs. 4 GemO verstößt.
Sowohl für den Investitionskredit i. H. v. 193.180 EUR als auch für den
Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse i. H. v. 621.180
EUR wird die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt (§§ 2 und 4 der
Haushaltssatzung). Es wird ebenfalls die Genehmigung für den Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 240.000 EUR erteilt, soweit hierfür
Investitionskredite aufgenommen werden müssen (§ 3 der Haushaltssatzung).
Die Investitionskredite dürfen nur unter der Voraussetzung aufgenommen
werden, wenn die daraus finanzierten Maßnahmen eine der ausnahmebegründenden
Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO erfüllen und die
entsprechenden Bewilligungsbescheide über die beantragten Zuschussgewährungen
vorliegen.
Hinsichtlich des Stellenplans weist die Kommunalaufsicht darauf hin,
dass bei der Ausführung des Stellenplans die tarifvertraglichen Bestimmungen zu
beachten sind.
Die Ortsgemeinde Volkesfeld wird weiterhin dringlichst aufgefordert,
konsequent an der Konsolidierung der angespannten Finanzlage zur arbeiten und
vorbehaltlos alle Einnahmen/Erträge und Ausgaben/Aufwendungen zu überprüfen.
Eine Erhöhung der Steuerhebesätze zur Finanzierung der geplanten
kreditfinanzierten Investitionen sowie zur Wiedererlangung der finanziellen
Handlungsfähigkeit ist dringend erforderlich.
Des Weiteren hat die Aufsichtsbehörde mitgeteilt, dass sie nicht
beabsichtigt, gegen die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und des dazu
gehörenden Haushaltsplanes wegen Rechtsverletzung zu erheben.
Die Verfügung der Kreisverwaltung sowie ein Muster zur Dokumentation über das Vorliegen der Ausnahmetatbestände der VV 4.1.3 zu § 103 GemO sind als Anlage beigefügt.