Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gem. § 17 Abs. 5 GemHVO i. V. m. § 17 Abs. 1 GemHVO die Übertragung der im Sachverhalt aufgeführten ordentlichen Haushaltsmittel von insg. 4.569,56 EUR vom Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Sachverhalt:
Nach § 17 Abs. 5 GemHVO ist für die Übertragung
von Ermächtigungen im ordentlichen Bereich ein Ratsbeschluss notwendig.
Folgende Ansätze für ordentliche
Aufwendungen/ordentliche Auszahlungen sollen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO vom
Haushaltsjahr 2023 auf das Haushaltsjahr 2024 übertragen werden:
Buchungs- stelle |
Posten EH/FH |
TH |
Haushalts- mittel 2023 |
verwendet in 2023 |
Übertragungs- betrag |
wofür |
Bemerkung |
541101.523380 |
E10/F10 |
3 |
5.000,00
€ |
430,44
€ |
4.569,56
€ |
Straßen, Unterhaltung |
Die im Vorjahr nicht verwendeten Mittel sollen nach 2024
übertragen werden. |