Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gem. § 17 Abs. 5 GemHVO i. V. m. § 17 Abs. 1 GemHVO die Übertragung der im Sachverhalt aufgeführten ordentlichen Haushaltsmittel von insg. 4.569,56 EUR vom Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Nach § 17 Abs. 5 GemHVO ist für die Übertragung von Ermächtigungen im ordentlichen Bereich ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Folgende Ansätze für ordentliche Aufwendungen/ordentliche Auszahlungen sollen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO vom Haushaltsjahr 2023 auf das Haushaltsjahr 2024 übertragen werden:

 

Buchungs- stelle

Posten EH/FH

TH

Haushalts- mittel 2023

verwendet in 2023

Übertragungs- betrag

wofür

Bemerkung

541101.523380

E10/F10

3

5.000,00 €

430,44 €

4.569,56 €

Straßen, Unterhaltung

Die im Vorjahr nicht verwendeten Mittel sollen nach 2024 übertragen werden.