Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Volkesfeld beschließt, am Programm PEK-RP teilzunehmen.

 

Der Gemeinderat stimmt dem der Beschlussvorlage beigefügten Vertragsangebot zur Teilnahme am Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)“ zu und ermächtigt den Ortsbürgermeister, den Vertrag abzuschließen/zu unterzeichnen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Finanzministerium innerhalb von 2 Wochen eine beglaubigte Abschrift des gefassten Beschlusses vorzulegen sowie den unterzeichneten Vertrag zuzuleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

       X

Zustimmungen

      ./.

Ablehnung

      ./.

Stimmenenthaltungen

      ./.

 


Sachverhalt:

 

Kredite zur Liquiditätssicherung (bei Einheitskassen: Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde) dienen grundsätzlich zur Sicherstellung einer jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Kommune und sind nur zur kurzfristigen Liquiditätssicherung bestimmt.

 

In den vergangenen Jahren haben sich Liquiditätskredite in der Praxis jedoch zu einem dauerhaften Finanzierungsinstrument für laufende Auszahlungen entwickelt und haben in Rheinland-Pfalz eine kritische Höhe erreicht.

 

Mit dem Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen möchte der Landtag Rheinland-Pfalz die von einer besonders hohen Liquiditätskreditverschuldung betroffenen Kommunen in Rheinland-Pfalz entlasten. Die Teilnahme ist freiwillig. Durch das Gesetz werden Kommunen von einem Teil ihrer Schuldenlast befreit. Die Kommunen erhalten die Möglichkeit und haben zugleich die Verpflichtung, die verbleibenden Liquiditätskredite selbst zu kontrollieren und zu reduzieren.

Die bei den Gemeinden verbleibenden Liquiditätskredite sollen binnen 30 Jahren vollständig getilgt werden; unabhängig davon, ob eine Kommune an dem Programm PEK-RP teilnimmt oder nicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine parallele Teilnahme am PEK und am Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF) nicht möglich ist. Das bedeutet, dass der Ortsgemeinde Volkesfeld bei Teilnahme am PEK im Jahr 2023 letztmalig Zuweisungen aus dem KEF gewährt wurden (jährlich 330 EUR seit 01.01.2012, der ursprüngliche Vertrag läuft bis längstens zum 31.12.2026).

 

Die Daten zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage wurden durch die Verwaltung fristgerecht bis zum 30.06.2023 im Antragsportal der ISB erfasst. Hierbei wurde eine Anpassung der Bemessungsgrundlage gem. § 6 Nr. 5 LGPEK-RP um kurzfristig verfügbares Finanzvermögen aus Investitionskrediten i. H. v 3.843,58 EUR vorgenommen. Die Bemessungsgrundlage beläuft sich demnach auf einen Betrag von 183.238,58 EUR statt 179.395,00 EUR.

 

Der Bewilligungsstelle liegen zwischenzeitlich die Anträge aller teilnehmenden Kommunen vor. Da das Gesamtvolumen des Landes RLP auf 3 Mrd. EUR begrenzt ist, kann nun das jeweilige endgültige Entschuldungsvolumen ermittelt werden. Die Ortsgemeinde Volkesfeld erhält gemäß dem Vertragsangebot ein endgültiges Entschuldungsvolumen i. H. v. 58.877,00 EUR.

 

Ein Abgleich des Liquiditätsbestandes mit dem endgültigen Entschuldungsvolumen hat zwischenzeitlich immer wieder zu erfolgen (fortlaufende Verpflichtung bis zum Erlass des Bewilligungsbescheides); bei erheblichen Veränderungen sind diese mitzuteilen.

 

 

Der Vertrag ist von der kommunalen Vertretungskörperschaft kurzfristig zu beschließen und der Beschluss ist dem Finanzministerium innerhalb von 2 Wochen durch eine beglaubigte Abschrift vorzulegen.

 

Sobald der Verwaltung alle Beschlüsse und unterzeichneten Verträge innerhalb der Verbandsgemeinde Mendig vorliegen, erfolgt der Versand gebündelt an das Finanzministerium.

 

Zu beachten ist, dass grundsätzlich innerhalb eines Monats die Unterlagen nach Zugang des Vertragsangebotes an das Finanzministerium zu übersenden sind. Diese Frist wurde inzwischen vom Ministerium um einen weiteren Monat verlängert.

 

Die Bewilligungsbescheide werden der Verbandsgemeinde gebündelt zugeleitet. Die Bescheide werden grds. innerhalb eines Monats unanfechtbar, es sei denn, die Kommune hat einen Rechtsmittelverzicht erklärt. Eine Verfahrensbeschleunigung kann hierdurch jedoch nicht erreicht werden.

 

Das Land tilgt die übernommene Schuld unmittelbar durch eine Überweisung an die Einheitskasse. Der Termin hierfür liegt im Jahr 2024 und wird im Bewilligungsbescheid festgelegt.