Beschluss:
Der Gemeinderat Volkesfeld beschließt, am Programm PEK-RP teilzunehmen.
Der Gemeinderat stimmt dem der Beschlussvorlage beigefügten Vertragsangebot zur Teilnahme am Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)“ zu und ermächtigt den Ortsbürgermeister, den Vertrag abzuschließen/zu unterzeichnen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Finanzministerium innerhalb von 2 Wochen eine beglaubigte Abschrift des gefassten Beschlusses vorzulegen sowie den unterzeichneten Vertrag zuzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Kredite zur Liquiditätssicherung (bei Einheitskassen: Verbindlichkeiten gegenüber der
Verbandsgemeinde)
dienen grundsätzlich zur Sicherstellung einer jederzeitigen Zahlungsfähigkeit
der Kommune und sind nur zur kurzfristigen Liquiditätssicherung bestimmt.
In den vergangenen Jahren haben sich
Liquiditätskredite in der Praxis jedoch zu einem dauerhaften Finanzierungsinstrument
für laufende Auszahlungen entwickelt und haben in Rheinland-Pfalz eine
kritische Höhe erreicht.
Mit dem Landesgesetz über die Partnerschaft zur
Entschuldung der Kommunen möchte der Landtag Rheinland-Pfalz die von einer
besonders hohen Liquiditätskreditverschuldung betroffenen Kommunen in
Rheinland-Pfalz entlasten. Die Teilnahme ist freiwillig. Durch das Gesetz
werden Kommunen von einem Teil ihrer Schuldenlast befreit. Die Kommunen
erhalten die Möglichkeit und haben zugleich die Verpflichtung, die
verbleibenden Liquiditätskredite selbst zu kontrollieren und zu reduzieren.
Die bei den Gemeinden verbleibenden
Liquiditätskredite sollen binnen 30 Jahren vollständig getilgt werden;
unabhängig davon, ob eine Kommune an dem Programm PEK-RP teilnimmt oder nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine parallele
Teilnahme am PEK und am Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF) nicht möglich ist.
Das bedeutet, dass der Ortsgemeinde Volkesfeld bei Teilnahme am PEK im Jahr
2023 letztmalig Zuweisungen aus dem KEF gewährt wurden (jährlich 330 EUR seit
01.01.2012, der ursprüngliche Vertrag läuft bis längstens zum 31.12.2026).
Die Daten zur Ermittlung der
Bemessungsgrundlage wurden durch die Verwaltung fristgerecht bis zum 30.06.2023
im Antragsportal der ISB erfasst. Hierbei wurde eine Anpassung der
Bemessungsgrundlage gem. § 6 Nr. 5 LGPEK-RP um kurzfristig verfügbares
Finanzvermögen aus Investitionskrediten i. H. v 3.843,58 EUR vorgenommen. Die
Bemessungsgrundlage beläuft sich demnach auf einen Betrag von 183.238,58 EUR
statt 179.395,00 EUR.
Der Bewilligungsstelle liegen zwischenzeitlich
die Anträge aller teilnehmenden Kommunen vor. Da das Gesamtvolumen des Landes
RLP auf 3 Mrd. EUR begrenzt ist, kann nun das jeweilige endgültige
Entschuldungsvolumen ermittelt werden. Die Ortsgemeinde Volkesfeld erhält gemäß
dem Vertragsangebot ein endgültiges Entschuldungsvolumen i. H. v. 58.877,00
EUR.
Ein Abgleich des Liquiditätsbestandes mit dem
endgültigen Entschuldungsvolumen hat zwischenzeitlich immer wieder zu erfolgen
(fortlaufende Verpflichtung bis zum Erlass des Bewilligungsbescheides); bei
erheblichen Veränderungen sind diese mitzuteilen.
Der Vertrag ist von der kommunalen
Vertretungskörperschaft kurzfristig zu beschließen und der Beschluss ist dem
Finanzministerium innerhalb von 2 Wochen durch eine beglaubigte Abschrift
vorzulegen.
Sobald der Verwaltung alle Beschlüsse und
unterzeichneten Verträge innerhalb der Verbandsgemeinde Mendig vorliegen,
erfolgt der Versand gebündelt an das Finanzministerium.
Zu beachten ist, dass grundsätzlich innerhalb
eines Monats die Unterlagen nach Zugang des Vertragsangebotes an das
Finanzministerium zu übersenden sind. Diese Frist wurde inzwischen vom
Ministerium um einen weiteren Monat verlängert.
Die Bewilligungsbescheide werden der
Verbandsgemeinde gebündelt zugeleitet. Die Bescheide werden grds. innerhalb
eines Monats unanfechtbar, es sei denn, die Kommune hat einen
Rechtsmittelverzicht erklärt. Eine Verfahrensbeschleunigung kann hierdurch
jedoch nicht erreicht werden.
Das Land tilgt die übernommene Schuld
unmittelbar durch eine Überweisung an die Einheitskasse. Der Termin hierfür
liegt im Jahr 2024 und wird im Bewilligungsbescheid festgelegt.