Beschluss:

Der Gemeinderat Rieden beschließt den Erlass der in der Anlage beigefügten neuen Friedhofssatzung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         ./.

Zustimmungen                                15

Ablehnungen                                                   1

Stimmenenthaltungen                 ./.

 


Sachverhalt:

Die bisherige Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Rieden bedarf der Anpassung.

 

Hauptgrund ist dabei die alsbald geplante Einführung neuer Grabarten auf dem Friedhof. So sollen hier künftig Urnenbeisetzungen als Baumbestattung angeboten werden. Daneben soll ein neues Gräberfeld ausgewiesen werden, wo Erdbestattungen (Einzelgräber) als sogenannte „Rasengräber“ ermöglicht werden. Neben diesen Neuerungen wurde auch eine rechtliche und redaktionelle Aktualisierung der bisherigen Friedhofssatzung vorgenommen.

 

Der Entwurf der neuen Friedhofssatzung ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Daneben wurde von der Verwaltung eine Synopse erstellt, in der in zwei Spalten die Regelungen der alten Satzung (linke Spalte) dem Text der neuen Satzung (rechte Spalte) gegenübergestellt sind. Zur besseren Erkennbarkeit sind die Änderungen der neuen Satzung in der rechten Spalte rot eingefärbt.

 

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass die Arbeiten für die Erstellung der Friedhofsgebührenkalkulation nahezu abgeschlossen sind. Die notwendigen Daten und Unterlagen liegen der beauftragten Kommunalberatung RLP vor. Es wird angestrebt, dass in der besagten Gebührenkalkulation auch Aussagen hinsichtlich der Gebührenhöhe für die neuen Grabarten (Baumbestattungen und Rasengräber) getroffen werden.