Sachverhalt:

 

Die vom Gemeinderat am 05.02.2024 beschlossene Haushaltssatzung wurde mit dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und weiteren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorgelegt.

 

Mit Schreiben vom 22.02.2024 teilt die Kommunalaufsicht mit, dass gemäß § 93 Abs. 4 GemO der Haushalt 2024 der Ortsgemeinde Rieden in der Planung im Ergebnis- und Finanzhaushalt ausgeglichen ist.

 

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 2 der Haushaltssatzung 2024 festgesetzten Gesamtbetrag der Investitionskredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 337.950 EUR wird unter der Maßgabe erteilt, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden dürfen, die eine der ausnahmebegründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3. der VV zu § 103 GemO erfüllen. Dies ist für jede einzelne Investition aktenmäßig und nachvollziehbar zu dokumentieren und zu verantworten. Eine entsprechende Dokumentationsvorlage ist als Anlage beigefügt.

 

Verpflichtungsermächtigungen waren im Haushaltsplan 2024 nicht vorgesehen.

 

Ebenfalls wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde Mendig i. H. v. 1.855.320 EUR erteilt.

 

Es wird von der Aufsichtsbehörde festgehalten, dass die Ortsgemeinde Rieden sich auf das Notwendige konzentrieren, alle Ausgaben kritisch hinterfragen sowie alle Einnahmepotenziale ausschöpfen muss, um den anstehenden finanziellen Herausforderungen der Ortsgemeinde (z.B. Kita-Erweiterung) nachkommen zu können.

 

Des Weiteren hat die Aufsichtsbehörde mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigt, gegen die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und des dazu gehörenden Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.