Beschluss: einstimmig abgelehnt

Auf Antrag des Fraktionsvorsitzenden Helmut Selig unterbricht der Stadtrat Mendig seine Beratung von 20:10 Uhr bis 20:25 Uhr.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig                                                         ./.

Zustimmungen                                20

Ablehnungen                                                   2

Stimmenthaltungen                                                      ./.

 

Der Fraktionsvorsitzende Joachim Plitzko beantragt die offene Abstimmung, da dem Stadtrat nunmehr alle entscheidungserheblichen Tatsachen für eine Entscheidung über die Ausnahme der Baumschutzsatzung vorlägen.

 

 

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Zulassung einer Ausnahme vom Verbot des § 4 Abs. 1 der Baumschutzsatzung der Stadt Mendig für den Lindenbaum auf dem Grundstück Fallerstraße 10a zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   21

Stimmenthaltungen                                      1

 

 

Der Stadtrat versagt die Zulassung einer Ausnahme vom Verbot des § 4 Abs. 1 der Baumschutzsatzung der Stadt Mendig für den Lindenbaum auf dem Grundstück Fallerstraße 10a.

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Armin Retterath

Stephan Retterath

 

Sachverhalt:

 

Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel stellte zunächst den chronologischen Ablauf dar:

 

Mit Schreiben vom 31.10.2023 wurde der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig aufgrund der städtischen Baumschutzsatzung ein Antrag auf Fällung des Lindenbaums auf dem Grundstück Fallerstraße 10a in Mendig (Gemarkung Obermendig, Flur 11, Flurstück Nr. 346/3) vorgelegt. Der Grundstückseigentümer beantragte – aufgrund der Vorgaben der städtischen Baumschutzsatzung – die Zulassung der Fällung des Lindenbaums, um eine „stark einsturzgefährdete“ Stützmauer beseitigen zu können. Die Standsicherheit des Baumes sei, so der Antragssteller, nicht mehr gewährleistet, wenn die Mauer entfernt würde, weil das Wurzelwerk des Baumes mit dem Mauerwerk verbunden sei und diesem als Stütze diene.

 

In der Folge hat die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz am 8. Dezember 2023 auf Basis eines vom Antragsstellers vorgelegten Standsicherheitsnachweises eine bauaufsichtliche Anordnung mit sofortiger Vollziehung erlassen, wonach die Fallerstraße in Höhe des Anwesens 10a zur Gefahrenabwehr gesperrt werden musste. Der Zustand der Bruchsteinmauer stellte nach Auffassung des Landkreises eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung teilte dem Antragsteller mit Schreiben vom 18.12.2023 mit, dass die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichten, um eine Ausnahme vom Fällverbot gemäß der Baumschutzsatzung zulassen zu können und daher eine Ablehnung des Antrags beabsichtigt sei. Daraufhin legte der Antragsteller eine weitere Fachunternehmerbescheinigung eines Baumschutzsachverständigen vor, wonach die Standsicherheit des Baumes nicht mehr gewährleistet sei, wenn die Stützwand entfernt werde, weil das Wurzelwerk des Baumes mit dem Mauerwerk verbunden sei und diesem als Stütze bzw. Widerlager diene.

 

Mit Bescheid vom 25. Januar 2024 gab die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz dem Eigentümer des Grundstücks Fallerstraße 10a auf, die Stützmauer zurückzubauen und das dahinter befindliche Erdreich fachgerecht abzuböschen. Grundlage war ein weiteres statisches Gutachten, dieses Mal von einem Prüfsachverständigen für Standsicherheit, dass die Standsicherheit der unmittelbar an die Fallerstraße angrenzende Stützmauer nicht gegeben ist.

 

Durch die vom Landkreis angeordnete Abböschung würde aber wahrscheinlich der Wurzelbereich der geschützten Linde abgegraben. Dies würde die Schutzzwecke der Baumschutzsatzung unterlaufen.

 

In einer Sitzung des Ältestenrats der Stadt (Stadtbürgermeister, Beigeordnete, Fraktionsvorsitzende) am 12.03.2024 wurde hinsichtlich des Antrags auf Baumfällung einstimmig entschieden, eine GeoRadar-Messung/Wurzeldetektion sowie eine Schalltomograph-Untersuchung eines unabhängigen Sachverständigenbüros zu beauftragen, um detailliert beurteilen zu können, ob der Lindenbaum bei der Durchführung der bauaufsichtlich angeordneten Maßnahmen (hier: Beseitigung der Schwergewichtsmauer sowie fachgerechte Abböschung des dahinter liegenden Erdreichs) weiterhin dauerhaft standsicher ist. Die GeoRadar-Messung ist eine „verletzungsfreie Untersuchungsmethode“, die eine flächendeckende Detektion von Baumwurzeln im Boden ermöglicht. Diese wurde am 14.03.2024 durchgeführt.

 

Das vorläufige Ergebnis des Gutachtens ist am Tag der Sitzung eingegangen und wurde allen Fraktionen in Vorbereitung auf die Sitzung zur Verfügung gestellt.

 

Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel stellte dem Rat Untersuchungsergebnisse ebenfalls vor.