Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Planungsabsichten des Vorhabenträgers zur Kenntnis und beschließt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Krankenhaus“ zu entsprechen. Über den formellen Aufstellungsbeschluss wird in einer der nächsten Stadtratssitzungen beraten.

 

Der Stadtrat ermächtigt den Stadtbürgermeister die notwendigen Aufträge für das Bauleitplanverfahren zu erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         ./.

Zustimmungen                                21

Ablehnungen                                                   2

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Person vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat:

Joachim Plitzko

 

Sachverhalt:

Die St. Raphael Caritas Alten- und Behindertenhilfe GmbH (St. Raphael CAB) beabsichtigt bereits seit mehreren Jahren ihr Gelände in der Hospitalstraße in Mendig grundlegend neu zu strukturieren. Die Planungen wurden inzwischen weitestgehend konkretisiert.

 

Der Geschäftsführer der St. Raphael CAB, Herr Thomas Buckler, hat in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 05.03.2024 die Planungen ausführlich vorgestellt. Der Bau- und Vergabeausschuss hat die Planungen mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Herr Buckler wird die vorgesehenen Planungen dem Stadtrat in der Sitzung ebenfalls nochmals vorstellen.

 

Da die vorgesehenen Planungen nicht im Rahmen des bestehenden Bebauungsplans „Sondergebiet Krankenhaus“ möglich sind, ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Krankenhaus“ erforderlich.

 

Die St. Raphael CAB beantragt bei der Stadt Mendig die Durchführung des notwendigen Verfahrens. Eine Erklärung der St. Raphael CAB zur Übernahme sämtlicher im Verfahren entstehenden Kosten liegt der Stadt Mendig vor. Der Bau- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 dem Stadtrat empfohlen, die notwendige Bebauungsplanänderung einzuleiten.

 

Zur Durchführung des v.g. Bauleitplanverfahrens ist ein Aufstellungsbeschluss des Stadtrates erforderlich. Hierzu erfolgt eine gesonderte Beratung auf einer der nächsten Stadtratssitzungen.

Der Stadtbürgermeister sollte ermächtigt werden, die für dieses Verfahren notwendigen Aufträge zu erteilen.