Beschluss:
Der Stadtrat beschließt gem. § 4 a Abs. 3 BauGB den geänderten Bebauungsplanentwurf zum Bebauungsplan „Ober den fünf Morgen“ erneut mit verkürzter Frist von zwei Wochen im Internet zu veröffentlichen und die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen. Die Stellungnahmen sind auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffenen Planteile beschränkt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit den geänderten Bebauungsplanunterlagen durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Hans Peter Ammel
Thomas Schneider
Helmut Selig
Joachim Plitzko
Den Vorsitz hat der 1. Beigeordnete Achim Grün übernommen.
Sachverhalt:
1. Planerfordernis
Das Plangebiet befindet sich in Randlage der Stadt Mendig und ist
vollständig bebaut.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt umgrenzt:
Im Nordwesten und Nordosten durch Wohnbebauung, im Südosten durch
einzelne Wohnbebauung und anschließend landwirtschaftliche Fläche und im
Südwesten durch eine Bauzeile mit Wohnbebauung und anschließend
landwirtschaftliche Fläche.
In der Umgebung des Plangebietes überwiegt eine ein- bis zweigeschossige
Bebauung, teilweise mit ausgebauten Dachgeschossen. Insgesamt ist die
Umgebungsbebauung wegen der Lage am Stadtrand eher aufgelockert. Die Fläche des
Plangebietes verfügt über eine Größe von ca. 1,57 ha.
2. Verfahrensverlauf
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB durchgeführt.
Der Rat der Stadt Mendig hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 die
Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich „Ober den fünf Morgen“
beschlossen, der Aufstellungsbeschluss wurde am 05.03.2021 bekanntgemacht.
Am 28.06.2022 erfolgte die Annahme des Planentwurfs.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgte mit Schreiben vom
11.07.2022.
Die Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
nach § 13a Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 BauGB erfolgte am 13.07.2022, worauf die
Beteiligung vom 18.07.2022 bis 15.08.2022 durchgeführt wurde.
Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung sowie die
Annahme des Entwurfs für die Offenlage erfolgten in der Stadtratssitzung am
26.09.2023.
Die förmliche Beteiligung der Behörden erfolgte mit
Schreiben vom 15.11.2023.
Die Bekanntmachung der Offenlage
nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte am 08.11.2023, worauf die Beteiligung vom
16.11.2023 bis 18.12.2023 durchgeführt wurde.
3. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2
BauGB und
Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
Im Beteiligungsverfahren sind Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Aufgrund der
eingegangenen Stellungnahmen ist es notwendig die Planunterlagen hinsichtlich
des Artenschutzes nochmals anzupassen. In diesem Zuge erfolgt noch eine
Klarstellung hinsichtlich der Wegerechte.
Da sich hierdurch eine materielle
Änderung der Planung ergibt, ist der Bebauungsplanentwurf erneut im Internet zu
veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Die Dauer der
Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme soll
angemessen verkürzt werden. Bei der Veröffentlichung ist in Bezug auf die
Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben. (§ 4a Abs. 3 BauGB)
Wegen der Geringfügigkeit der Plananpassung, durch die die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, wird empfohlen, die Beteiligung der Behörden auf die betroffenen Behörden (Kreisverwaltung -Untere Naturschutzbehörde- und Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord -Referat 42 – Naturschutz-) zu beschränken. Eine Beteiligung der Nachbargemeinden ist mangels Betroffenheit nicht erforderlich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sollte nicht auf den betroffenen Kreis beschränkt werden, da auch Nachbargrundstücke und angrenzenden Grundstücke betroffen sein können, die dann jeweils einzeln zu ermitteln und anzuschreiben wären, was zu einer längeren Verfahrensdauer führen könnte. Daher wird die erneute Offenlage für jedermann empfohlen.
Des Weiteren sind die Unterlagen des geänderten Bebauungsplanentwurfs
dieser Vorlage beigefügt.