Sachverhalt:
Die vom Stadtrat am 30.01.2024 beschlossene Haushaltssatzung 2024 wurde
mit dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und weiteren Anlagen der
Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
Mit Schreiben vom 26.02.2024 wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung
für die Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Haushaltssatzung erteilt.
Hier wird die Finanzlage der Stadt aus Sicht der Aufsichtsbehörde
nochmals intensiv beleuchtet.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat folgenden Wortlaut: „Abschließend
teilen wir Ihnen mit, dass wir mit Blick auf das aktuell gültige Rundschreiben
des Ministeriums des Inneren und für Sport zur Haushaltswirtschaft der
kommunalen Gebietskörperschaften, dem Haushaltsrundschreiben des Landes
Rheinland-Pfalz, trotz bestehender Zweifel nicht beabsichtigen, gegen die
übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und des dazu gehörenden
Haushaltsplanes einschl. des Stellenplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu
erheben.“
Die Verfügung der Kreisverwaltung sowie ein Muster zur Dokumentation
über das Vorliegen der Ausnahmetatbestände der VV 4.1.3 zu § 103 GemO sind als
Anlage beigefügt.