Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die vom Stadtrat am 30.01.2024 beschlossene Haushaltssatzung 2024 wurde mit dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und weiteren Anlagen der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.

 

Mit Schreiben vom 26.02.2024 wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Haushaltssatzung erteilt.

 

Hier wird die Finanzlage der Stadt aus Sicht der Aufsichtsbehörde nochmals intensiv beleuchtet.

 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat folgenden Wortlaut: „Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass wir mit Blick auf das aktuell gültige Rundschreiben des Ministeriums des Inneren und für Sport zur Haushaltswirtschaft der kommunalen Gebietskörperschaften, dem Haushaltsrundschreiben des Landes Rheinland-Pfalz, trotz bestehender Zweifel nicht beabsichtigen, gegen die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und des dazu gehörenden Haushaltsplanes einschl. des Stellenplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.“

 

Die Verfügung der Kreisverwaltung sowie ein Muster zur Dokumentation über das Vorliegen der Ausnahmetatbestände der VV 4.1.3 zu § 103 GemO sind als Anlage beigefügt.