Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gem. § 17 Abs. 5 GemHVO i.V.m. § 17 Abs. 1 GemHVO die Übertragung der im Sachverhalt aufgeführten ordentlichen Haushaltsmittel von insg. 154.646,11 EUR vom Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024.

 

Der Stadtrat nimmt die Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit gem. beigefügter Übersicht zur Kenntnis.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenthaltungen                                      ./.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach § 17 Abs. 5 GemHVO ist für die Übertragung von Ermächtigungen im ordentlichen Bereich ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Folgende Ansätze für ordentliche Aufwendungen/ordentliche Auszahlungen sollen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO vom Haushaltsjahr 2023 auf das Haushaltsjahr 2024 übertragen werden:

 

Buchungs- stelle

Posten EH/FH

Teil- haus- halt

Haushalts- mittel 2023

verwendet in 2023

Übertragungs- betrag

wofür

Bemerkung

541101.523380

E10/F10

3

180.000,00 €

43.434,99 €

    136.565,01 €

Straßen, Unterhaltung

Die im Vorjahr nicht verwendeten Mittel sollen nach 2024 übertragen werden.

541104.523380

E10/F10

3

25.000,00 €

11.576,81 €

      13.423,19 €

Gehwege, Unterhaltung

Die im Vorjahr nicht verwendeten Mittel sollen nach 2024 übertragen werden.

112001.561900

E14/F14

1

2.400,00 €

1.277,90 €

255,00 €

Ehrungen, sonstige Personalnebenaufwendungen

Übertragung in Höhe der in 2024 benötigten Mittel.

424200.541900

E12/F12

2

35.000,00 €

30.797,09 €

        4.202,91 €

Sportförderung, Zuwendungen

Die im Vorjahr nicht verwendeten Mittel sollen nach 2024 übertragen werden.

331000.569900

E14/F14

2

500,00 €

0,00 €

           200,00 €

Förderung Wohlfahrtspflege, sonstige Aufwendungen

Übertragung in Höhe der in 2024 benötigten Mittel.

Gesamt

 

 

 

 

154.646,11 €

 

 

 

Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Aufwands- sowie Auszahlungsermächtigungen des Jahres 2024 werden durch die Übertragung jeweils um insgesamt 154.646,11 EUR erhöht.

 

 

 

Ergebnishaushalt, Pos E10

 

Finanzhaushalt, Pos. F10

 

 

Ermächtigung 2024 bisher

Ermächtigung 2024 neu

 

Ermächtigung 2024 bisher

Ermächtigung 2024 neu

Gesamt-haushalt

 

2.021.790,00

2.171.778,20

 

2.021.790,00

2.171.778,20

Teilhaushalt 3

 

785.170,00

935.158,20

 

785.170,00

935.158,20

 

 

Ergebnishaushalt, Pos E12

 

Finanzhaushalt, Pos. F12

 

 

Ermächtigung 2024 bisher

Ermächtigung 2024 neu

 

Ermächtigung 2024 bisher

Ermächtigung 2024 neu

Gesamt- haushalt

 

11.105.710,00

11.109.921,91

 

11.105.710,00

11.109.921,91

Teilhaushalt 2

 

247.650,00

251.852,91

 

247.650,00

251.852,91

 

 

 

Ergebnishaushalt, Pos E14

 

Finanzhaushalt, Pos. F14

 

 

Ermächtigung 2024 bisher

Ermächtigung 2024 neu

 

Ermächtigung 2024 bisher

Ermächtigung 2024 neu

Gesamt-haushalt

 

1.066.520,00 

1.066.975,00 

 

564.620,00 

565.075,00 

Teilhaushalt 1

 

124.210,00 

124.465,00 

 

119.420,00 

119.675,00 

Teilhaushalt 2

 

88.340,00 

88.540,00 

 

148.860,00 

149.060,00 

 

 

Bei Inanspruchnahme der Ermächtigung im Jahr 2024 verschlechtert sich das geplante Jahresergebnis. Im Finanzhaushalt erhöht sich bei Inanspruchnahme der Ermächtigung der Finanzmittelfehlbetrag entsprechend.

 

Im Jahr 2023 kam es jedoch durch die Nicht-Inanspruchnahme sowohl in der Ergebnis- als auch in der Finanzrechnung zu einem positiveren Ergebnis als geplant.

 

Im Zeitablauf gleichen sich die so hervorgerufenen Überschüsse und Fehlbeträge betragsgenau aus.

 

Zur Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist eine Übertragbarkeit gem. Nr. 6 der VV zu § 17 GemHVO nicht gesondert zu beschließen, da diese gesetzlich besteht und ein Beschluss hierfür entbehrlich ist. Dennoch ist dem Rat eine konkrete Auflistung vorzulegen, ob und in welcher Höhe konkrete Übertragungen erfolgt sind. Eine entsprechende Übersicht ist der Anlage beigefügt.