Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Gem. § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erfolgt die Unterrichtung des Gemeinderates über den Stand des Haushaltsvollzugs während des Haushaltsjahres nach den örtlichen Bedürfnissen der Gemeinde. Über das Erreichen der Finanz- und Leistungsziele soll der Gemeinderat zum 30. Juni und 31. Dezember spätestens zwei Monate nach dem jeweiligen Stichtag unterrichtet werden.

 

Die Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2023 wurde im Gemeinderat am 31.01.2023 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 06.03.2023. Die Haushaltssatzung wurde am 22.03.2023 veröffentlicht.

 

Ausführliche Informationen zum Haushaltsvollzug zum Stichtag 31.12.2023 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Weiterhin ist ein Auszug der Finanzrechnung mit Konten zum 31.12.2023 beigefügt.