Beschluss: zur Kenntnis genommen

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Sachverhalt:

 

In der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Rieden vom 12.08.2019 ist in § 5 Nr. 3 geregelt, dass die Entscheidung für eine Aufnahme und Umschuldung von Krediten sowie ergänzende Vereinbarungen zu Krediten vom Gemeinderat auf den Ortsbürgermeister übertragen wird.

 

Durch die Entscheidung von Herrn Ortsbürgermeister Doll erfolgten die Neuaufnahme eines Darlehens zum 22.12.2023 zu nachstehenden Konditionen:

 

Neuaufnahme i. H. v. 48.000 EUR

 

Darlehensgeber: Kreissparkasse Mayen

Laufzeit: bis 30.12.2033

Zinssatz: 3,250 %

Tilgungssatz: 3,00 %

Auszahlungskurs: 100%