Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Jahr 2024 unter
Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und
beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2024.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
der Ortsgemeinde Rieden schließt im Ergebnishaushalt
mit Erträgen i. H. v. 2.281.440 EUR und Aufwendungen i. H. v. 2.217.330 EUR ab.
Es ergibt sich ein Jahresüberschuss von 64.110 EUR, der insbesondere auf die
Veräußerung des Anwesens Brohltalstraße 44 und die gestiegenen Erträge der
Gewerbesteuer sowie der Einführung der Beherbergungssteuer zurückzuführen ist.
Die Nettobelastung der Abschreibungen beträgt im Haushaltsjahr 2024 = 50.080
EUR.
Die Verbandsgemeindeumlage i. H. v. 523.370
EUR wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde
befürworteten Umlage für die Aufwendungen der Sozialhilfe (0,389690 v. H.) im
Haushaltsplan veranschlagt. Den Beschluss hierüber hat der Verbandsgemeinderat
in seiner Sitzung vom 06.12.2023 gefasst. Die Umlage beträgt 38,939218 v. H.
(ohne kostenneutrale Sozialhilfeumlage) und sinkt um 0,035536 v. H. gegenüber
dem Vorjahr (Gesamtumlage 39,328908 v. H.)
Zur Berechnung der Kreisumlage i. H. v.
594.780 EUR wurde der ab dem Haushaltsjahr 2023 geltende Hebesatz von 44,71
%-Punkte zu Grunde gelegt. Die zu zahlende Kreisumlage erhöht sich gegenüber
der Haushaltsplanung 2023 um 7.450 EUR.
Der Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen im
Finanzhaushalt beträgt 2.823.950 EUR. Aus den laufenden Ein- und
Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und
auszahlungen ergibt sich ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen von 103.470 EUR.
Zu den veranschlagten Investitionsmaßnahmen
in Höhe von 660.740 EUR zählen insbesondere der Erwerb von
Ackerlandgrundstücken, Planungskosten zur Erweiterung des Kindergartens,
Notargebühren für den Abschluss von Optionsverträgen sowie Planungskosten für
das geplante Neubaugebiet „Dornheck“, Vorbereitungskosten für den Umbau des
Anwesens Kirchstraße 56 (im Rahmen des Projektes RegioHub), der Bedarf zum
Neubau der Oberstraße II. BA, der Gemeindeanteil am Breitbandausbau sowie die
Beschaffung eines Notstromaggregates für die Moddebachhalle.
Den Investitionsauszahlungen stehen
Investitionseinzahlungen, Beiträge, Grabnutzungsentgelte und Grundstücksveräußerungen
i. H. v. 320.700 EUR gegenüber. Es verbleibt ein negativer Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 340.040 EUR.
Der Saldo der ordentlichen und
außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 103.470 EUR deckt die
Tilgungsleistungen i. H. v. 67.670 EUR sowie den Mindest-Rückführungsbetrag für
die bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemein-de Mendig i. H.
v. 33.710 EUR ab. Für das Haushaltsjahr 2024 kann somit eine positive
Finanzspitze i. H. v. 2.090 EUR ausgewiesen werden, die den Kreditbetrag in
gleicher Höhe reduziert.
Die Ortsgemeinde Rieden unternimmt die
größtmögliche Anstrengung einer Haushaltskonso-lidierung. Als Maßnahmen wurden
insbesondere der Bau der Halle für den Bauhof (Ansatz 2023 = 80.000 EUR) bis
auf weiteres zurückgestellt. Ebenfalls wurde die geplante Anschaffung eines
Aufsitzmähers (Ansatz 2023 = 3.000 EUR) nicht durchgeführt. Weiterhin hat die
Ortsgemeinde die Hundesteuersätze angepasst, die Gebühren für die Nutzung der Grillhütte
erhöht, eine neue Friedhofsgebührenkalkulation vorgenommen sowie die
Beherbergungssteuer ab dem 01.01.2024 eingeführt – dazu entfällt der
Gästebeitrag ab dem Haushaltsjahr 2024.
Wie in den Jahren zuvor erhält die
Ortsgemeinde Rieden auch im Haushaltsjahr 2024 eine Schlüsselzuweisung A. Den
Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie
den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG liegen die Steuerschätzungen vom Mai
2023 zu Grunde. Die Festsetzungen der Schlüsselzahlen der Jahre 2021 – 2023 für
die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer und für die
Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sind im Haushaltsplan 2024
berücksichtigt.
Die Ortsgemeinde Rieden hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21.
September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds
teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes i. H. v. zwei Drittel der Jahresleistung
ist im Haushaltsplan 2024 und den Finanzplanungsjahren bis einschließlich 2026
veranschlagt. Die dem Haushaltsplan beizufügende Anlage zur Darstellung der
Konsolidierungsmaßnahmen ist im Haushaltsplan 2024 enthalten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18.01.2024 über
den Haushaltsplan 2024 beraten und einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, dem
vorliegenden Haushaltsplan zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2024
zu beschließen.
Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.