Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Jahr 2024 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2024.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde Rieden schließt im Ergebnishaushalt mit Erträgen i. H. v. 2.281.440 EUR und Aufwendungen i. H. v. 2.217.330 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresüberschuss von 64.110 EUR, der insbesondere auf die Veräußerung des Anwesens Brohltalstraße 44 und die gestiegenen Erträge der Gewerbesteuer sowie der Einführung der Beherbergungssteuer zurückzuführen ist. Die Nettobelastung der Abschreibungen beträgt im Haushaltsjahr 2024 = 50.080 EUR.

 

Die Verbandsgemeindeumlage i. H. v. 523.370 EUR wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Umlage für die Aufwendungen der Sozialhilfe (0,389690 v. H.) im Haushaltsplan veranschlagt. Den Beschluss hierüber hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 06.12.2023 gefasst. Die Umlage beträgt 38,939218 v. H. (ohne kostenneutrale Sozialhilfeumlage) und sinkt um 0,035536 v. H. gegenüber dem Vorjahr (Gesamtumlage 39,328908 v. H.)

 

Zur Berechnung der Kreisumlage i. H. v. 594.780 EUR wurde der ab dem Haushaltsjahr 2023 geltende Hebesatz von 44,71 %-Punkte zu Grunde gelegt. Die zu zahlende Kreisumlage erhöht sich gegenüber der Haushaltsplanung 2023 um 7.450 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt 2.823.950 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und auszahlungen ergibt sich ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 103.470 EUR.

 

Zu den veranschlagten Investitionsmaßnahmen in Höhe von 660.740 EUR zählen insbesondere der Erwerb von Ackerlandgrundstücken, Planungskosten zur Erweiterung des Kindergartens, Notargebühren für den Abschluss von Optionsverträgen sowie Planungskosten für das geplante Neubaugebiet „Dornheck“, Vorbereitungskosten für den Umbau des Anwesens Kirchstraße 56 (im Rahmen des Projektes RegioHub), der Bedarf zum Neubau der Oberstraße II. BA, der Gemeindeanteil am Breitbandausbau sowie die Beschaffung eines Notstromaggregates für die Moddebachhalle.

 

Den Investitionsauszahlungen stehen Investitionseinzahlungen, Beiträge, Grabnutzungsentgelte und Grundstücksveräußerungen i. H. v. 320.700 EUR gegenüber. Es verbleibt ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 340.040 EUR.

 

 

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 103.470 EUR deckt die Tilgungsleistungen i. H. v. 67.670 EUR sowie den Mindest-Rückführungsbetrag für die bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemein-de Mendig i. H. v. 33.710 EUR ab. Für das Haushaltsjahr 2024 kann somit eine positive Finanzspitze i. H. v. 2.090 EUR ausgewiesen werden, die den Kreditbetrag in gleicher Höhe reduziert.

 

Die Ortsgemeinde Rieden unternimmt die größtmögliche Anstrengung einer Haushaltskonso-lidierung. Als Maßnahmen wurden insbesondere der Bau der Halle für den Bauhof (Ansatz 2023 = 80.000 EUR) bis auf weiteres zurückgestellt. Ebenfalls wurde die geplante Anschaffung eines Aufsitzmähers (Ansatz 2023 = 3.000 EUR) nicht durchgeführt. Weiterhin hat die Ortsgemeinde die Hundesteuersätze angepasst, die Gebühren für die Nutzung der Grillhütte erhöht, eine neue Friedhofsgebührenkalkulation vorgenommen sowie die Beherbergungssteuer ab dem 01.01.2024 eingeführt – dazu entfällt der Gästebeitrag ab dem Haushaltsjahr 2024.

 

Wie in den Jahren zuvor erhält die Ortsgemeinde Rieden auch im Haushaltsjahr 2024 eine Schlüsselzuweisung A. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG liegen die Steuerschätzungen vom Mai 2023 zu Grunde. Die Festsetzungen der Schlüsselzahlen der Jahre 2021 – 2023 für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer und für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sind im Haushaltsplan 2024 berücksichtigt.

 

Die Ortsgemeinde Rieden hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes i. H. v. zwei Drittel der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2024 und den Finanzplanungsjahren bis einschließlich 2026 veranschlagt. Die dem Haushaltsplan beizufügende Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen ist im Haushaltsplan 2024 enthalten.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18.01.2024 über den Haushaltsplan 2024 beraten und einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, dem vorliegenden Haushaltsplan zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2024 zu beschließen.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.